Teile ohne Zulassung im Teilemarkt

  • #1

    Ich mach hier mal nen Thread dazu auf.
    Folgendes aktuelles Beispiel: Im Teilemarkt finden sich Teile, die nicht ohne weiteres im Strassenverkehr genutzt werden dürfen. Als Verkäufer sollte man daher also so fair sein, darauf hinzuweisen und nichts gegenteiliges behaupten. Die Punkte bekommt ihr als Käufer, wenn ihr an den falschen Cop gerät.
    Speziell geht es hier um folgende Teile:
    - Lasierte Rückleuchten: Daß auf den Rückleuchten angebrachte E-Kennzeichen ist nach einer Veränderung der Leuchten (hier lasieren) nichts mehr wert. Auch wenn der Verkäufer bislang keine Probleme mit Prüforganisationen/ Rennleitung hatte, ändert dies nichts daran, daß bei einer Montage die Betriebserlaubnis erstmal erloschen ist.


    - Felgen mit GM-Kennung: Eintragungsfrei sind die Felgen, wenn es sie auf bzw für ein entsprechendem Fahrzeug als Sonderausstattung gab. Alles andere muss eingetragen werden. Solltet ihr aber von Opel direkt eine schriftilche Freigabe für euer Fahrzeug bekommen, steht einer Nutzung auf der Strasse nichts im Wege.

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