Tüvneuabnahme

  • #1

    Hallo...


    Ich hab da mal ne Frage:
    Und zwar bauen wir gerade den Kadett meiner Frau neu auf.Nun haben wir den Wagen schon länger abgemeldet,da der Tüv schon im Januar abgelaufen war.Normalerweise hat man doch dann 1 Jahr Zeit den Wagen wieder tüvtauglich zu machen,bevor dann eine Komplettabnahme stattfindet.So war bis jetzt mein Wissen darüber.Doch letzte Tage sagte ein Bekannter von uns,das sich das geändert habe und man nun nur noch ein halbes Jahr dafür Zeit hätte.


    Was stimmt denn nun?? ?(


    Ich hoffe Ihr kennt Euch damit ein wenig besser aus!?Habe nämlich echt keine Lust deswegen jetzt zu hetzen,nur damit der fertig wird.

  • #2

    Hi,es stimmt das es sich geändert hat aber es sind jetzt 18 Monate und keine 12 mehr so ist es auf jedenfall hier in Hessen


    Gruss


    Omegatorpilot

  • #3

    Da muß ich omegatorpilot recht geben, ist bei uns in Bayern auch so! Früher konnte mann die frist nach 12 monaten um ein weitere 6 Monate verlängern! Das wurde geändert um kosten zu senken, nun wurde es auf 18 monate maximal geändert!
    Allerdings vorsicht, nach den 18 monaten ist eine einzelabnahme notwendig! Ab 18 monaten kann nicht mehr verlängert werden, das ist nun die maximal zeit!!


    Gruß Hannes

    [SIZE=12][SCHILD=8]wer wird den gleich...?[/SCHILD] X( Geht nicht ??? ?( Das gibt's nicht !!! ;)

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