Kilometerstand

  • #1

    Moinsen


    Ich habe mir einen Neuen Tacho geholt, der weit mehr als 290.00km drauf hat, und mein hobel erst 175.000km.
    Gibt es eine möglichkeit den Anzupassen oder nur den Zähler zutauschen?
    Will ja keine straftat begehen, sondern nur meinen Normalen Kilometerstand behalten.
    Suche habe ich schon benutzt aber leider nichts gefunden.


    Danke schonmal

  • #5

    Nach § 22a wird folgender § 22b eingefügt:


    § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern


    Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer




    1. die Messung eines Wegstreckenzählers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,


    2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, durch Einwirkung auf das Gerät aufhebt oder beeinträchtigt oder


    3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.




    Nachdem das Gesetz im Bundestag verabschiedet wurde, sind die folgenden Änderungen eingeflössen:


    Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer




    1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,


    2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder


    3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.


    Sämtliche Manipulationen sind verboten.

  • #6

    firefield ihr Wessis könnt echt nur Gesetzestexte kopieren, aber interpretieren könnt ihr se nicht. Es ist nämlich erst dann illegal wenn man seinen KM runterdreht um Wertsteigerung zu erzielen und es dem Käufer verschweigt, aber das was der User hier vor hat ist nur eine anpassung eines "neuen" Tachos auf die wirkliche KM Leistung und das ist weder wert steigernd noch Betrug. Und würde auch jeder Richter so sehen.


    mfg

  • #8

    Also ich habe meinen alten Tacho damals aufgehoben der Defekt war und den neuen auf den Kilometerstand gesetzt wie der alte war.
    Aber ich weis nicht obe es bei Opel eine Möglichkeit gibt das einstellen zulassen.


    Ich denke wenn man nachweisen kann, das man den Tacho gekauft hat mit 290,000 km und erst 170 auf der Uhr hat, dann sollte das nicht verboten sein oder liege ich das falsch?

  • #9

    Meine Meinung, mein Auto, mein Kilometerstand.
    So lange ich die Karre nicht verkaufen will, kann ich den Kilometerstand hindrehen wo ich will.

  • #10

    Oha


    Also aufmachen und einfach zurückdrehen? Wenn das so einfach ist Versuche ich es mal.
    Den Kilometerstand kann ich ja Nachweisen mit den TüV Berichten, das sollte ja kein Problem sein.
    Nur wer will schon so einen Kilometerstand haben. Danke euch


    MFG

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