Der spinnt wohl ? Erkläre ihn höflich das er die Mängel "FACHGERECHT" abstellt sonst siehst du dich gezwungen einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Wenn er nicht kooperiert, dann ab zum Anwalt. Das Recht ist definitiv auf deiner Seite wenn du nichts anderes mit dem Händler verhandelt hast.
Man muss sich nicht alles gefallen lassen.Achja und nach dem Wechsel eines Spurstangenkopf ist auch eine Achsvermessung notwendig