Bimexschrauben

  • #2

    Habe erst letzten Montag mit meinem Tüvler telefoniert. Die Felgen, welche ich hier habe hatte er nicht in seiner Liste gefunden. (LK 5x112).
    Nachdem er aber in den Listen gesehen hat, daß andere ATS-Felgen mit gleichem Lochkreis auch eintragungsfähig sind, meinte er nur, dann kann ich die Felgen auch eintragen. Auf die Schrauben hatte ich ihn angesprochen, ging er aber nicht drauf ein. Also wird er nur die Felgennummer und Größe eintragen. Somit bleibt die Befestigungsart bei mir.
    Wäre dann eine Abnahme nach §19.
    Die Pauschalaussage, daß Bimexschrauben nicht mehr eingetragen werden, wenn sie nicht explizit im Felgengutachten stehen, wirst du vermutlich auch noch bekommen.


    Wende dich doch einfach an den Prüfer, der dir deine Räder eintragen soll. Letztendlich entscheidet er, ob ja oder nein.

  • #3

    Hi,
    die Versatzschrauben müßen im GA der Felge stehen, dann sollte es kein Problem geben.



    Wobei Ja aber nicht gleich auch Erlaubt heißt :)
    Das kann ein anderer PI z.b. schon wieder ganz anders bei der nächsten HU sehen.

  • #4

    Gebe ich dir fast recht. Du scheinst ja von einer der Prüforganisationen zu sein, wenn ich mich nicht irre. Sehe ich das richtig, daß man zur Abnahme der HU "nur" den Sachkundigen braucht, für Eintragungen und Einzelabnahmen nach §19 aber den Sachverständigen bzw Ingenieur? Somit wäre die Kompetenz ja schonmal geklärt.


    Einzelabnahmen sind in unserer Gegend allgemein sehr schwer geworden. Die meisten Prüfer können oder wollen nur noch in Guttenberg-Manier irgendwelche Gutachten abschreiben. Die wenigsten vertrauen noch auf ihren Sachverstand und entscheiden selbstständig, was machbar ist und was nicht. Insofern kann man sich, zumindest hier, sicher sein, daß sich der Prüfer seiner Sache sehr sicher ist.


    Aber nochmal zurück zum Thema: Gibt es einen Gesetzestext (StVZO), der diese Schrauben (ohne Bemerkung im Felgengutachten) verbietet oder handelt es sich hierbei lediglich um eine Arbeitsanweisung? Was ist mit Rädern, die vor dieser Änderung eingetragen sind. Wurden diese Fahrzeuge über Nacht unsicher?

  • #5

    Hi,
    Fuzzy
    1. Nein, das siehst Du falsch, es gibt in der StVZO keinen "Sachkundigen", den gibt es nur im Bereich UVV oder BG, bei Prüforganisationen sind es immer "Sachverständige".


    2. Versatzschrauben gibt es im Straßenverkehrsrecht nicht, nur die in Teilegutachten so bezeichnete "mitgelieferte (oder: vorgesehene) Befestigungsmittel". Wenn einer für einen Opel (LK 5/110) eine 5/112-Felge und Versatzschrauben liefert und die im Gutachten für den Opel so genannt sind, der macht nix falsch.

  • #6

    O.K, wieder was dazugelernt.
    Die Dekra verneint übrigens nicht explizit eine Möglichkeit der Eintragung: http://www.motor-talk.de/forum…tzschrauben-t2884847.html
    Also Tüv bzw Dekra dürfen, die "Randgruppen" GTÜ bzw Küs nicht. ;) Wobei hier etwas mehr Wettbewerb sicher nicht schaden würde...


    Daß manche Eintragungen wertlos sind, darüber sind wir uns auf jeden Fall einig. So kenne ich z.B geschliffene H4 Streuscheiben mit Xenon-Kit (T4), lasierte Blinkleuchten (diverse BMW) usw, die eingetragen wurden. :thumbdown:

  • #7

    Hi,


    Sagt das aus was ich dir schon geschrieben habe.
    Sind die Schrauben im GA hinterlegt ist es kein Problem.
    Zum Wettbewerb, da wird was kommen in der nächsten Zeit ;)


    Wobei ich nichts auf das Werbeforum gebe :)

  • #8

    Ich meinte eigentlich eher den folgenden Teil:



    Zum MT: In jedem Forum gibts Solche und Solche. Aber in manchen Foren halt mehr Solche als Solche.... :rolleyes:

  • Hey,

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