@ wfrene, das mit standlicht laut stvzo ist ja totaler unsinn,aber weiß worauf du rauswillst,standlicht darf man beim bewegen fahrzeug nicht anhaben,weil es heißt ja stand,also nur für stehen, aber für was brauche ich beim stehen standlicht,schalte ja nicht bei jeder ampel standlicht abblendlicht um,
aber laut der einbauanleitung wird dort 100000 % drinne stehen das man die an das standlicht anschließen soll!!
und man darf nicht mit standlicht fahren aber standlicht und nebler sind erlaubt laut der stvzo?!?!?!oder irgendeinen quatsch hat da die stvzo,
weil normale sind nebler nur für regen,schnee und nebel!!!und dürfen nur ab standlicht leuchten aber nicht wie bei den meisten jugendlichen einzeln!!!
und net mal die lieben grünen, entschuldigung, die lieben blauen sagen was mehr dagegen, früher weiß ich war es 70 euro und 1 punkt in flensbur,heutzutage machen die eh nix mehr wnen man mit standlicht und neblenr am tage duch die gegend gurkt!
wenn man alles genau laut stvzo nehmen würde dann gut nacht,weil da ist echt auch unsinn drinne, auf der autobahn,darf man bei genügend sicherheitsabstand entweder hupen,blinker links setzen oder 1 mal mit der lcithhupe aufleuchten um sein überholvorgang anzudeuten! fährt man aber zu dicht auf ist das nötigung und eingriff in die stvzo!!!
und das rechts überholen ist teurer wie das überholen auf dem seitenstreifen????was ergibt das für nen sinn?
also lassen wir da mal die stvzo aus dem spiel,
schließ die einfach mit standlicht an oder mit nem extra schalter und fertig,wird dir kein mensch was sagen!!!