Habe im September von jemanden einen Artikel gekauft und per Paypal
bezahlt,hatte nach 3 Monaten dann Strafanzeige gestellt, weil die Ware
nicht existierte und er das Geld nicht mehr rausrückte.
Habe dann Anfang März von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
bekommen,daß das Verfahren eingestellt wurde, weil keine Betrugsabsicht
dahinter zu sehen ist, denn angeblich hätte ich die Ware bekommen, zwar
die falsche Ware aber dies wäre aufgrund er Lieferung eine rechtliche
Geschichte.
Habe dann sofort Einspruch erhoben aufgrund der Tatsache,daß er nichts
geliefert hat.
Bekam eben von der Staatsanwaltschaft wieder Post, das Verfahren wird
nicht wieder geöffnet , da mit Paypal bezahlt wurde und der Beklagte
sich keiner beweglichen Sache wie Bargeld bemächtigt hat.
Dies bedeutet das man Betrügerein mit Paypal mit Absegnung der
Staatsanwaltschaft Saarbrücken machen darf.
Falls gewünscht kann ich die die Unterlagen mal hier hochladen,natürlich
geschwärzt an manchen Stellen aus rechtlichen Gründen.
Werde jetzt in Absprache mit dem Anwalt die Staatsanwältin direkt
anzeigen wegen Strafvereitelung und noch wegen ein paar anderer kleiner
Sachen.