Ein Bekannter von mir ist mit einem Anhänger an seinem Pkw gefahren den er mit der Klasse B nicht fahren düfte, sprich das zul. GG. des Anhängers war über dem erlaubten was mit Klasse B gefahren werden dürfte. Sein Pech war das er in eine Kontrolle geriet...
Die netten beamten wollten oder konnten Ihm nicht sagen was da nun auf Ihn zukommt, nur halt der Spruch "Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis" evtl. kann einer von Euch ja weiterhelfen, weil mein Bekannter ja nu bissl auf heißen Kohlen sitzt....
Gibt es da überhaupt unterschiede ob der Anhänger beladen war oder nicht?
Hab schon den Bußgeldkatalog durchsucht und im WWW hab ich auch nichts wirklich gefunden was meine frage beantwortet...