Moin,
man hat mir gerade Privat mitgeteilt, das es bei den 2,5er Diesel Motoren einen Überhitzungsschutz bei den Modellen ab 1997 gibt.
Angeblich soll das Fahrzeug ab einer bestimmten Temperatur nur noch 35 Km/h laufen.
Wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich sagen heute ist der 01.04.
Oder gibt es so etwas wirklich ?
(Geht um einen Fahrzeugkauf, wo angeblich nur das Thermostat defekt sein soll, aber der BC "Kühlmittel Prüfen" anzeigt.)