Bei mir hat´s rums gemacht

  • #2

    Mein Beileid. Naja, aber sieht doch noch relativ harmlos aus. und wenn du nicht schuld bist, ist das doch kein finanzielles Thema.


    Ich hatte gestern hier bei den vereisten Straßen auch gedacht, ob man sich nicht einfach ein paar Autoreifen rund ums Auto hängen kann - so wie bei einem Schiff :hammer:
    Da könnte man auch gern mal irgendwo dranrutschen...


    Das würde ich dann auch unter Tuning zählen - denn optisches Tuning macht man ja, um aufzufallen. Und DAMIT würde man sicher auffallen :)

    Opel Omega B Caravan 2.0 16V (X20XEV) Automatik LPG KME Nevo Pro 74l Tank
    Opel Omega A 2.0i (C20NE) CD Automatik LPG STAG 300 2x40l Tanks
    Opel Kadett E 1.6 (C16NZ) Frisco LPG BRC Just 60l Tank

    Einmal editiert, zuletzt von ichgebgas ()

  • #6

    Nicht nur du hast pech! Ich auch,erst die sache mit dem Hund wo ich bis jetzt noch kein geld habe weil der besitzer keine Stellungsname abgibt :evil: und dann ist auch noch einer beim einparken gegen meine Heckstoßstange gefahren und abgehauen :evil: Meine Omme sieht im moment so scheiße aus 8o 8o 8o


    @Silvio,mach deinem nachbarn mal druck!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • #7

    das is echt zum Kotzen habe heute noch mit dem Gutachter Telefoniert der meinet wir müssen den schaden ruter setzen weil ich sonnst ein WirtschaftlichenTOTALschaden haben werde und das sein nicht iO :( X(



    Der meint das der schaden nicht höher sein darf wie 70% des Wagen wertes weil sonnst WirtschaftlichenTOTALschaden .


    Stimmt das wer kennt sich damit aus...



    war heute schon mal die Heckklappe richten und ne bischen das Heck ziecken damit ich den decken wieder zu bekomm.Bis das geld kommt dauert bestimmt wieder ne Ewigkeit.



    MFg



    Kleer

  • #8

    Also ich kenn einen Wirtschaftlichen Totalschaden nur, sollten die Reparaturen teurer sein als der wert des Wagens.. nix vonwegen 70%..


    Ach IsOlAnEr: Vielleicht solltest du dir ein anderes Kennzeichen besorgen, das DN ist wohl anziehend :tongue: Sorry! ;)


    Grüße aus Alsdorf

  • #9

    So kenn ich das auch...


    Hast du ne (Verkehrs-) Rechtschutz? Dann würd ich nicht lange fackeln, wenn der Gutachter rumzickt... kommt schon komisch so ´ne Aktion?!


    Wenn du nen wirtschaftlichen Totalschaden hättest, müssten sie dir auch den Restwert des Wagens zahlen und nicht 70%!!!


    Gutachter werden von den Versicherungen neben der normalen Bezahlung für´s Gutachten, auch prozentual danach bezahlt, was sie dich vom Schaden nach unter drücken... 8o 8o 8o


    dort darfst du keinesfalls zustimmen, sonst akzeptierst du die 70%... :mad: :mad: :mad:

    Einmal editiert, zuletzt von OmegaClubScene ()

  • #10

    70%, so ein Quatsch. Nehm einen anderen Gutachter! Klingt so als hätte Dir den die gegnerische Versicherung geschickt!?
    So siehts aus: Wenn Du Deinen Wagen im nächsten halben Jahr weiter fährst, darf der Reparaturwert max. 130% vom Wiederbeschaffungswert liegen.


    Mein derzeitiger Zeitvertreib: Bin auch nicht schuld - Unberechtigte Vorfahrtsannahme eines anderen Verkehrsteilnehmers!


    http://imageshack.us[/IMG]

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