Anhänger ziehen mit der Klasse B

  • #11

    Kurz und schmerzlos...


    immer möglich:


    Zugfahrzeug bis maximal 3500kg + maximal 750kg schwerer Anhängers -> insgesamt bis 4250kg



    zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750kg:


    Gesamtgewicht Anhänger + Leergewicht Zugfahrzeug + Zuladung des Autos -> maximal 3500kg


    Einschränkung: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers muss kleiner als das Leergewicht des Zugfahrzeuges sein.



    Rechenexempel:


    Zugfahrzeug = 1500kg
    Anhänger 1= 1400kg
    Anhänger 2= 1700kg


    Anhänger 1 darf man ziehen, da das Gesamtgewicht des Hängers unterm Leergewicht des Zugfahrzeuges liegt. Ihr könnt sogar noch 600kg Zuladung ins Auto packen bis Ihr die 3500kg erreicht habt.


    Anhänger 2 darf man nicht ziehen, da das Gesamtgewicht des Hängers über dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegt auch wenn das Gespann zusammen nicht mehr als 3500kg wiegt.



    Rechenexempel 2:


    Zugfahrzeug = 2200kg
    Anhänger 1 = 1000kg
    Anhänger 2 = 1500kg


    Anhänger 1 darf man ziehen, da das Gesamtgewicht des Hängers unterm Leergewicht des Zugfahrzeuges liegt. Ihr könnt sogar noch 300kg Zuladung ins Auto packen bis Ihr die 3500kg erreicht habt.


    Anhänger 2 darf man nicht ziehen. Das Gesamtgewicht des Hängers liegt zwar unter dem Leergewicht des Zugfahrzeuges ABER die Kombination wiegt zusammen mehr als 3500kg.


    MFG Alex

  • #12

    Danke! :)


    Das ist endlich mal informativ..


    Da in meinen Papieren keine Zuladung angegeben ist, gehe ich mal vom max.zul. Gesamtgewicht aus...


    3500KG - 2145KG max.zul. = 1355KG die ich theoretisch noch Ziehen darf... ist das richtig?


    Und da ich lt. Papieren max. 1850KG mit dem Fahrzeug ziehen darf ist das auch kein Problem.


    Bitte Korrigieren, falls noch was falsch ist..

  • #13

    Da der Omega B mit X30XE wohl mehr als 1355 kg wiegt (von wegen Leergewicht des Zugfahrzeuges) dann JA... ;)


    Die Zuladung ergibt sich logischerweise aus der Differenz von zul. Gesamtgewicht und Leergewicht des Fahrzeuges.


    Da sich Leergewicht folgendermassen definiert....


    "Das Leergewicht ist das genormte Gewicht eines unbeladenen Fahrzeugs. Nach gültiger EU-Norm setzt es sich zusammen aus dem Gewicht des Fahrzeugs, einem zu 90% gefülltem Tank und einem 75 Kilogramm schweren Fahrer."


    ...bedeutet es wiederrum, dass wenn man nur nen Anhänger zieht und den Omega nicht bis zum Dach voll hat man trotzdem mehr als die in deinem Fall 1355Kg ziehen dürfte...es geht ja ums GESAMTGEWICHT DES GESPANNS....natürlich auch nur alles im Rahmen der Grenzen ( -> Anhänger nicht schwerer als Zugfahrzeug leer)


    Bedeutet wenn der Omega leer ist, kannste trotzdem nen 1500kg Anhänger ziehen wenn der Omega 1501kg wiegt... ;)

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  • #14

    das ist so nicht richtig....


    Klasse B: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)


    zulässiges gesammtgewicht des Anhänger + Zulässiges gesammtgewicht des Zugfahrzeuges ---> maximal 3500kg


    Ansonst ist es ja richtig das das zulässige gesammtgewicht des anhängers, das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf...

    Ich biete euch Laserbeschriftungen von Kleinteilen an - bis 300x300
    Alle Metallberarbeitungs-Schleif und Schweiß techniken sind auch vorhanden...
    bei Interesse mal ne PN an mich
    :D :D :D

  • #15

    Leergewicht lt.Schein: 1615 bis 1669KG... steht unter bemerkungen...^^


    Also könnte ich, wenn der wagen nicht selber max. beladen ist, nen hänger bis 1614KG ziehen? von der theorie her jetzt...?


    Würde bei mir eh ned klappen, weil ich die 75KG nicht ganz einhalte :thumbup:

  • #16

    das was das auto max wiegen dürfte + das was der hänger maximal wiegen dürfte dürfen 3500 kg nicht überschreiten


    mein omi wiegt im zul. ges. 2140 kg , da darf ich nen hänger dran hängen der im zulässigen ges. unter 1360kg wiegt... egal ob der hänger leer oder daz zugfahrzeug leer ist


    http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=6

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  • #17

    Also okay...


    den hänger vom club kann ich jedenfalls ziehen...


    und da hier dennoch bestimmte infos nicht klar sind, hab ich dem Straßenverkehrsamt mal ne email geschrieben... die sollten sowas ja eigentlich wissen *G*


    wobei ich jetzt erstmal davon ausgehen: max.zul. gesamtgewicht fahrzeug + tatsächliches gewicht hänger...


    mal sehen was die herrschaften antworten

  • #18

    ich denk mir mal das die behörden sich das so denken, da man ja den hänger und das auto vollladen könnte und die Polizei kann ja net vor ort nachvollziehen wie scher das gespann tazächlich ist, weil die ja keine achswagen mit haben.... und die gewichte in den fahrzeugscheinen zusammen rechnen wäre ja das einfachste...


    und du selber fährst ja auch nicht jedes mal zum wiegen um das tazächliche gewicht des hängers zu ermitteln...


    den Autohänger darf ich ja auch net fahren, obwohl das leergeicht nur 450kg beträgt... und selbst mit nem Corsa drauf wäre ich ja nur bei 1300kg aber die gehn vom zulässigen gesammtgewicht des hängers aus... das ist bei 2100kg



    aber wir werden ja sehen :D :D :D :D

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  • #19


    da Leergewicht Zugfahrzeug + Zuladung = zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges ist...steht da oben nicht Anderes als (zul.) Gesamtgewicht Anhänger + zul. Gesamtgewicht Zugfahrzeug maximal 3500kg:rolleyes:


    Edit:


    Und in gewissen Maßen schätzt die Polizei das Gewicht des Fahrzeuges schon ein und berücksichtigt dies...


    Ist das Auto z.B. komplett leer sagt einem ja der gesunde Menschenverstand dass man sich am Leergewicht orientieren kann ;)

    Einmal editiert, zuletzt von SunshineLive ()

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