Parkrempler? Wirtschaftlicher Totalschaden?

  • #1

    Heyho...


    Hatte Ende Mai nen kleinen Parkplatzrempler...


    Siehe folgende Bilder...








    Schaden an meinem Omega laut Kostenvoranschlag ca. 1300€ sagte der Werkstattmensch (Rücklicht verschoben (sitzt 7-8mm weiter IM Wagen als das andere Rücklicht), Stossstange verzogen, Rücklicht eingerissen). Genaue Kosten erfahre ich erst am Dienstag.


    Mein Versicherungsmensch hat gesagt wir müssen auch Ansprüche geltend machen, dann wird die Sache wohl auf Aussage gegen Aussage, Beide sind Schuld und jeder kriegt 50% seines Schadens hinauslaufen...


    Aaaabbeerrr....


    Bei nem Schaden von 1300€ könnte es durchaus sein das es nen wirtschaftlicher Totalschaden wird...


    Weiss einer wie das dann im Normalfall geregelt wird?
    Wie viel Geld ich dann kriege etc... (will den Schaden nicht reparieren lassen, sondern das Geld nehmen um den Schaden von meiner Versicherung zurückzukaufen um nicht in den Prozenten zu steigen)
    Wie rechnet mann die Sache denn dann?
    (Gehen wir mal von nem Restwert von 600€ aus vor dem Unfall)


    Ab welcher Schadenshöhe wird ein Gutachten notwendig?


    Irgendwelche Sachen wo ich noch drauf achten sollte, die ich wissen sollte?


    Wäre für Infos dankbar...


    MFG Alex

  • #2

    Hi !


    Wenn der Schaden sich auf "1300.-€" beläuft und deine Omme ein Restwert von "600.-€" hat bekommst du auch nur die 600.-€ !

    MFG User-XXL




    [marquee]Omega-Freak Polo & Pullover Dealer ![/marquee]

  • #3

    Hi,
    stimmt, Du bekommst beim wirtschaftlichen Totalschaden nur den Restwert vom Auto. Da ist es egal ob die Reperatur x tausende von Euros kosten würde- wenn er nur noch 600,-€ Wert ist, gibts auch nur 600,-€ ;)

  • #4

    Hi !


    Ich hab da noch eine Sache vergessen !


    Es gibt zusätzlich zu dem Versicherungsschaden noch ein Leistungsausfall !


    Spich Mietwagen denn du aber nich in anspruch nehmen musst, sondern du kannst dir das Geld von dem Mietwagen auch auszahlen lassen !


    Je nach Versicherung steht dir ein Mietwagen max. 14 Tage zur Verfügung !


    Wenn du dir das auszahlen lässt, kommst du auch noch mal auf (müsst ich jetzt lügen) auf 600.-€ das kommt wiederum auch auf die Versicherung an !


    Denn jede Versicherung macht das anders !

    MFG User-XXL




    [marquee]Omega-Freak Polo & Pullover Dealer ![/marquee]

  • #5

    Hi Alex!


    Ärgerlich sowas! Lt. deinem Bericht ist die Schuldfrage nicht eindeutig, bei Aussage gegen Aussage und ohne Zeugen oder eindeutigen Sachverhalt(z.B. Unfall von der Polizei aufgenommen mit der Feststellung, daß einer von beiden denselbigen verschuldet hat) wird es darauf hinauslaufen, daß entweder jeder seinen eigenen Schaden selbst bezahlt, oder, daß jeder nur 50% von der jeweils gegnerischen Versicherung bekommt. Und das kann dann schlecht für dich aussehen. Wenn z.B. der Audi - nur mal angenommen - 2.000 € Schaden hat, bekommt er dann 1.000 € von deiner Versicherung. Das wäre dann der Betrag, den du bezahlen müßtest, um deinen SFR zu behalten. Für deinen Omega ist allerdings im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht ein imaginärer Restwert, sondern der Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Also das, was du auf dem Markt für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müßtest. Und der kann - je nach Zubehör und Extras(Felgen, Reifen, Zusatzheckspoiler, HiFi-Anlage, usw.) - dann weitaus höher sein. Von dem bekommst du dann aber von der gegnerischen Versicherung auch nur 50%. Hat dein Omega also in diesem Fall - nur mal angenommen - einen Wiederbeschaffungswert von 1.000 €, dann bekommst du nur 500 €. Dein Wagen wäre unrepariert und du müßtest in diesem Rechenbeispiel allein 500 € draufzahlen, um deinen SFR zu behalten. Du solltest dich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen(für ADAC-Mitglieder z.B. kostenlos, vieleicht hast du auch eine Rechtsschutz) und ggf. einen Anwalt nehmen. Zur Bezifferung des eigenen Schadens würde ich einen Gutachter nehmen. Inwieweit der Leistungsaufall bei einer Teilschuld in die Abrechnung mit einfließt, weiß ich nicht, wenn dann aber auch nur zu 50% und mehr als 1, 2 Tage würde die Reparatur deines Wagens wohl nicht dauern in der Fachwerkstatt.
    Der wichtigste Punkt ist aber der Wiederbeschaffungswert für deinen Omega - wenn der höher liegt als der KVA für die Reparatur, sieht es in jedem Fall besser aus, da dann zumindest der volle KVA für die Abrechnung maßgeblich ist.

  • #6

    Bei meinem Astra F und dem Wildschwein resultierte auch ein wirtschaftlicher Totalschaden draus.


    Es kam dann ein Gutachter der Versicherung und hat den Schaden an meinem Auto aufgenommen und es wurde dann der Zeitwert, also der Wert meines Autos vor dem Unfall, bestimmt - Zeitwert 2500€ - Schaden (Kostenaufwand für die Reparaturen) 3300€.
    Dann wurde von meiner Versicherung mein defektes Auto auf einen Automarkt gestellt, auf dem Händler ein bindendes Gebot abgeben können für mein defektes Auto. Die Händler haben Ihr Gebot lediglich an paar Bildern und dem Gutachten des Gutachters der Versicherung fest gemacht (fällt also ziemlich niedrig aus, da die ja keine Miesen machen wollen) - Höchstgebot 600€ = Restwert (Wert des defekten Autos).
    Also ist ein Schaden von 1900€ entstanden. Da es ein wirtschalftlicher Totalschaden ist hatte ich noch 2 Optionen.
    Nun hätte ich die 2500€ nehmen können und mein Auto abgeben können oder 1900€ + Auto behalten. Habs Auto behalten und für 500€ wieder so wie vorher gemacht :)


    So ähnlich wirds dann bei dir auch laufen. Angenommen: Zeitwert 600€ (Ist sozusagen dein Restwert vor dem Unfall), Kostenaufwand für Reparaturen 1300€ => wirt. Totalschaden; Restwert 200€ => Schaden von 400€.


    Da es bei dir 50/50 ist bekommst du 200€ von der Gegnerischen Versicherung und darfst dein Auto behalten oder du bekommst 200€ von der Gegnerischen Versicherung und 200€ von deiner (weil die das Auto an den Händler verkaufen der die 200€ geboten hat) und stehst ohne Auto da.


    Und zu guter Letzt sind da ja noch die 1000€ für den Schaden am Audi. Schlimmers wirds natürlich noch wenn der Audifahrer den Gutachter kennt usw.. Da man sich beim Haftpflichtschaden den Gutachter aussuchen darf ist das dann ziemlich einfach.


    Such dir also am besten einen Gutachter, den du kennst, der dann den Zeitwert (also den Wert vor dem Unfall) möglichst hoch ansetzt. So bekommst du dann noch etwas mehr von der Gegnerischen Versicherung. Musst natürlich bedenken das du 50% des Gutachtens bezahlen darfst (wenn du den Gutachter aber kennst schreibt der ne höhere Rechnung und du bekommst deine 50% dann von ihm wieder). Und es kann sein das du auch 50% des Gutachtens des Audis, wenn er eins machen läßt, bezahlen musst.


    Im Endeffekt ist es für beide Seiten scheiße. Wenn der Audifahrer den Schaden durch ne günstige Werkstatt repariert bekommt geht er da ohne groß Miese gemacht zu haben raus, da er ja die fiktiven Reparaturkosten gezahlt bekommt, bzw 50% davon und wenn die Werkstatt es für die Kohle macht muss er nur noch die 200€ für dich zahlen. Du hast aber die Reparatur von deinem Wagen an der Backe und darfst noch gute 800€ für den Schaden abzahlen (bei 2000€ Schaden am Audi).


    Liebe Gruß
    Red Bull

  • #7

    ja das ich dann nicht mehr als den Zeitwert bekomme war mir klar...ging mir nur darum ob das dann auch nochmal davon nur 50%...


    Meine Omme werde ich so oder so auf jeden Fall behalten...
    Den Schaden werde ich auch nicht reparieren lassen, weil es nunmal wirklich marginal ist...
    In erster Linie ging es mir um den Erhalt des SFR...
    Naja mal abwarten wie hoch der Schaden an dem Audi ist und dann mal weitersehen...


    Kann man eigentlich was dagegen machen wenn der Schaden laut Gutachter des Unfallgegner doch utopisch hoch sein sollte?


    Quasi wenn man den Verdacht hat der Unfallgegner hat sich von jemandem den er kennt nen utopisch hohen Schaden bescheinigen lassen? Weil, die Fahrerin, ein türkischer Mitbürger im krassen A3... Ich möchte jetzt keine Vorurteile aussprechen, aber habe da schonmal bei nem bekannten mitgekriegt das der Schaden an seinem Unfallgegner, dem "krassen 3er BMW" laut Gutachten auf einmal 3mal so hoch war wie er im Endeffekt wirklich war...


    Woran wird eigentlich der Restwert eines Autos festgemacht? Kann man dies auch per Gutachter machen lassen oder wird einfach hier so laut Schwackeliste geguckt und gut is?
    Weil meine Omme ist nunmal wirklich in nem Top Zustand...
    Als ich den Wagen damals gekauft habe wollte der Bekannte den erst an nen Opelhändler verscherbeln und selbst der hätte ihm noch 1000€ dafür gegeben...
    Ich weiß, das sagt nicht viel über den Restwert aus, aber nur um mal auf das Beispiel mit dem Wildschweinschaden oben zurückzukommen...

  • #8

    Also ich hatte auch sowas... War auf nen Parkplatz und die Dame wollte rückwärts raus aus der Lücke und ist mir gegen die Stoßstange gedonnert... Resultat... Blinker kaputt, Schwinwerfer locker und Stoßstange auch (war aber net locker). Bekommen habe ich 750 €... Kann man sehen lassen, für dass der Blinker 10 € und der Scheinwerfer 50 € gekostet hat, eingerbaut hab ichs selbst...


    Grüße Der_Baeck

  • #9

    Hi!


    Den Zeitwert/Wiederbeschaffungswert bestimmt auch der Gutachter. Wenn man einen guten kennt, ist es sicherlich nicht von Schaden. :rolleyes:
    Wenn der Unfallgegner ein vermutlich zu hohes Gutachten vorlegt, ist das so eine Sache. Bei hohen Schäden schickt dann deine Versicherung u.U. einen eigenen Gutachter, in diesem Fall ist es für Versicherungen ein Bagatellschaden. Da bliebe nur eine Anzeige wegen Verdacht auf Versicherungsbetrug gegen den Unfallgegner. Dazu müßte das Gutachten dann aber offensichtlich ziemlich "extrem krass" ausfallen.

  • Hey,

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