Dachlawine

  • #3

    Du mußt den Link kopieren und dann in einem neuen Browserfenster in die Adressleiste einfügen. Dann sollte es gehen.


    BTW
    Wenn ich mein Auto so parke und mir passiert sowas, wie ist da eigentlich die Haftungslage? Übernimmt das die Versicherung von dem Hauseigentümer?


    Grüße
    Frank

  • #5

    Hi
    Für welche die das nicht kapieren ( soll es geben )



    http://www.leenks.com/pics/?gid=273&view=all


    Frank


    Ich glaub schon das da die Haftplichtversicherung vom Eigentümer aufkommen muß

    Gruß aus Köln Christian
    Stolz , ne Kölsche zo sin :respekt:
    Im Notfall : 0178/1496727 :ok:
    Als ich Deinen Hals berührte, Deinen Mund zu meinem führte, Deinen Saft in mir spürte.. oh, wie sehn` ich mich nach Dir - Du geliebte Flasche Reissdorfkölsch !!DANKE an Ed Hardy Da erkenn ich bekloppte sofort :thumbup: 3 Liter was sonst :(

  • #9


    Wenn das denn in Russland sowas gibt???

    § 39 Abs. 2 StvO
    Verkehrszeichen können auf einem Fahrzeug angebracht sein, sie gelten auch wenn das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszteichen vor.

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