Quad /Eifeltor Erlebniswelt

  • #1

    Hi




    Waren gestern mit meinen Brüdern in Merchernich Rodeln und haben dann da festgestellt das mann da auch Quad Fahren kann. Wir natürlich voll begeister das der spass nur 12€ 15min kosten wir uns angemeldet, haben dann 3 seiten kleingedruckstes bekommen um das durch zulesen WER mach das schon und haben dann einfach mal unterschrieben :hammer:. So jetzt waren wir drann, wir drauf auf die dinger und erstmal langsam mit dem typen ne runde gedreht und dann gings los echt hammer geil die strecke und die Quad gehen ab wie sau, dann kommts 2 runden vor schluss fährt mein bruder in der Kurve gradeaus und kippt mit dem Quad auf die seite folge renn abruch für den. Quad wir abgeschleppt und jetzt kommt der Schock er soll für den schaden am Quad haften sprich selber dafür zahlen wir gucken uns an und denken wir sind ihm falschen film? Ende der geschichte es wurde aufgeschrieben was alles kaputt gegangen ist oder auch war das haben wir ja vorher nicht überprüft :hammer: und wir kriegen die rechnung.



    Dürfen die das? :(



    Mfg




    Isolaner

  • #4

    Als erstes würde ich das unterschriebene von dem Verleih-laden anfordern (Kopie), um überhaupt zu wissen was du unterschrieben hast und wie weit der im Recht ist. Desweiteren sollte der ein Gutachten machen lassen von dem quad, der kann ja behaupten was alles kaputt ist, aber ohne Beweise. Ich würde erst noch nicht zahlen.

  • #6

    Moinsens!


    Aus genau solchen Gründen sollte man gerade das "Kleingedruckte" IMMER durchlesen und nicht einfach irgendwo seinen Willy druntersetzen X(.
    Da wird wahrscheinlich sowas von eigener Haftung bei selbstverschuldeten Unfällen / Schäden gestanden haben... Bei dem Preis, den ihr da gelöhnt habt, kann ich mir das auch ganz gut vorstellen. Wäre da eine entsprechende Versicherung o.ä. mit inbegriffen, wäre der Preis wahrscheinlich auch höher...


    Aber wie dem auch sei - nu isset passiert. Wie schon gesagt: Kopie anfordern und auf jeden Fall nur per Gutachten zahlen, damit keine Altschäden mit beglichen werden. Ruf dann auch mal deinen Versicherungsmanni an, was der dazu sagt und ob da was übernommen wird.

  • #8


    Aber hat nicht der Betreiber die Pflicht darauf hinzuweisen, auch mündlich,
    dass es keine Versicherung gibt und man für den Fall eines Unfalls, selber dafür
    aufkommen muss ??

    Sprüche a'la "Schlagfertigkeit" ist das, was einem ca. eine Stunde später einfällt.

  • #9

    Vermutlich steht sowas in der Richtung im unterschriebenen Vertrag. Außerdem, wie will man beweisen, dass der das nit gesagt hat? X( Sowas wird sich 100%ig in dem Vertrag wiederfinden. Also abwarten und Bier trinken :beer:

  • #10

    Nee, er ist zwar verpflichtet, auf derartige Umstände hinzuweisen, die hat er aber erfüllt, indem das im "Kleingedruckten" steht. Mündlich muss er nicht drauf hinweisen.

  • Hey,

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