Finanzierungsauto Tieferlegen,darf man dass?

  • #11

    HEy Leute,


    richtig! Fzg.schein dem Prüfer geben sowie die unterlagen vom fahrwerk. dann bekommst du von dem prüfer den wisch über die eintragung die du mit deinen unterlagen mitführen mußt.


    du kannst aber wenn du möchtest zum strassenverkehrsamt fahren und es in deinen schein ect. eintragen lassen. ist aber keine pflicht. wenn der wagen dann mal abgemeldet wird ect. kannst du es in die papiere eintragen lassen und gut ist.


    gruss sascha

    Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln. Erstens durch Nachdenken, das ist der edelste; zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste; drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.

  • #12


    Nee neee... es gibt da schon Unterschiede und die treffen genau auf das zu, was MarcusOCT geschrieben hat!!
    Ich zum Bsp. musste bislang jedes meiner Fahrwerke auch direkt eintragen.... sprich, von der DEKRA Niederlassung direkt zum Straßenverkehrsamt.
    Keine Ahnung ob es da nochmal unterschiede zwischen den einzelnen Prüfstellen gibt (TÜV, DEKRA etc.).


    Gruß
    Andy

  • #13

    Gibt nochmal einen kleinen Unterschied. In den alten Bundesländern macht nur der TÜV Einzelabnahmen und solche Geschichten und in den neuen Bundesländern macht das nur die Dekra.

    § 39 Abs. 2 StvO
    Verkehrszeichen können auf einem Fahrzeug angebracht sein, sie gelten auch wenn das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszteichen vor.

  • #14

    Die Jungs von der Dekra bei uns sind alle nicht ganz dicht. :vogel:
    Ich hatte das schon, das sie mein Auto direkt stilllegen und mich nicht mehr vom Hof lassen wollten.
    Zum Glück gibts ja noch die netten Herren vom Baurat, die gucken nur leicht verwirrt,:gucken: :omg: wenn man ankommt und sagt, das man da nochmal 25 Teile eingetragen haben möchte, aber nur für 18 Gutachten hat.

    :DAls Sau gebohren, als Sau aufgewachsen, also fahr ich auch wie ne Sau! :D

  • #15

    hallo....


    ich stimme dem zu das die Dekra :vogel: hat,bei denen hat man das gefühl das die was :lehrer: sein wolln.....


    ich hate einen kombinatoinsabnahme,also felgen,fahrwerk und spurverbeiterung,die beiden ersten sachen hab ich anstandslos eingetragen gebkommen,daber bei den platten ging bei den kein weg rein,also an ort und stelle abschrauben :weint: ansonsten keine abnahme :nono: ....


    die platten hab ick mir dann wo anders eintragen lassen,muss nur an den richtigen :lehrer: kommen......


    ach ja dabei wurde mir hingewiesen,das die papiere etwa nur 1 1/2 gültig sind und dann einen erneute abnahme erfolgen muss
    :vogel: ham dies noch alle beisamm??????


    M.F.G.Vauxhall


    P.S mein fahrzeug iss auch finanziert und alles im brief vermerkt.....

  • #16

    HEy Leute,


    verstehe ich nicht. beim mir ging alles ohne probleme. brauchte nichts in den brief eintragen lassen sondern nur den schrieb bei meinen papieren mitführen.


    unterschiede gibt es, die gibt es garnicht ?(


    gruss sascha

    Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln. Erstens durch Nachdenken, das ist der edelste; zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste; drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.

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