Beiträge von Fuzzy

    Richtig. Der LI muss dem Gewicht entsprechen. Bevor dir einer rät, dein Fahrzeug abzulasten: Ich würds auf keinen Fall machen! Wenns nur um 20 kg gehen würde o.k, aber das ist zuviel. Würde es vorne überhaupt von der Traglast passen? Egal, ändert ja auch nichts.

    Na dann viel Glück mit deinen Koppelstangen. Stand da ein Hersteller drauf? Ich hatte no-name-absolut-billig-Teile in meinem Sharan. Nach nem Jahr (35tkm) waren die am Ende. Der Gummi war poröser als BinLadens Kopf. Aber für den Preis war die Haltbarkeit o.k. Schlimmere Erfahrungen hatte ich bislang nur mit Querlenkerteilen von Mapco. Die waren an meinem A4 nach 10tkm wieder fertig.
    Der Wechsel geht immer am einfachsten, wenn entweder beide Räder in der Luft oder am Boden sind. Sonst verrichtet ja der Stabi seine Arbeit und drückt.

    Tja, da hat dein TÜVler wohl leider recht.
    Eine alte Eintragung als Grundlage funktioniert zu 99% nicht, da dort vermutlich auch keine Nummer zum eintragen drin stehen kann. Und irgendwas brauchen die Prüfer ja zum schreiben...


    Edit: Brauchst du ne Rolle Klopapier? Einmal Mist und zweimal Scheiße in einer Anreihung von Wörtern (als Satz kann man das nicht bezeichnen) sind rekordverdächtig!

    Richtig. Behalt ihn, mott ihn ein und hol ihn in 15 Jahren wieder raus. Dann ist er a) ein Oldtimer und b) wieder was wert.


    Bei DAT lassen sich so alte Fahrzeuge nicht mehr bewerten.
    Aber mal als Beispiel: Limo Edition100, Erstzulassung 01/99, 2.0l , 35tkm ----> Händler EK ca 1442Euro (Bezugsfahrstrecke 179tkm)


    Wenn der Händler dann evtl noch neu Tüv machen muss, oder irgendwelche zu erwartenden Reparaturen/ Inspektionen erkannt hat, drückt dies den Preis nochmal nach unten.


    http://dat.de/fzgwerte/index.p…=d&stamp=1305967838&view=


    Die Omme deines Dad ist halt in dem Alter, in dem der Wert durchs Baujahr sinkt. Klar, es kann jemand kommen, der den Zustand und die Kilometer würdigt. Aber ob der auch bereit ist, mehr zu zahlen ist natürlich immer noch fraglich.



    Nachtrag: Ich hoffe, du hast dich nicht nur wegen Werbung für das Auto deines Vaters hier angemeldet. Ein "verstecktes" Verkaufsangebot wär nicht die feine Art für den ersten Beitrag und im Sinne der Teilemarktregeln.

    Bzw:


    Kann es vielleicht sein, daß die Reifengröße der ABE einer in der Fahrzeug-ABE freigegebenen entspricht?
    Wenn du dir mal die COC-Bescheinigung von Fahrzeugen ab BJ 2000 anschaust, wirst du erstaunt sein, welche Kombinationen alles freigegeben sind, obwohl sie nicht im Schein oder noch schlimmer in der Zulassungsbescheinigung stehen.


    Ich werde vermutlich demnächst eh mal zum TÜV müssen bzw dürfen, um Felgen eintragen zu lassen.(Teilegutachten für Felgen, Reifengröße 235/45 17 ist ja Serie)
    Dann werde ich mal dort nachhaken und den Thread auch wieder hoch holen.


    Nachtrag zum PDF: Auflage A02

    Quelle siehe oben

    Ja, aber Falke schwächelt. :D


    Nö, soll kein battle werden.
    Wie schon geschrieben, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Solange aber das ganze immer noch unklar ist, möchte ich dran bleiben. Wär ja mies, wenn sich einer auf die Aussage "muss nicht eingetragen werden" verlässt, und deshalb irgendwann Stress hat. Andersrum wärs auch mies, wenn jemand unnötig Geld für eine Abnahme ausgibt.


    Wie es bei euch aussieht ist ja vielleicht nochmal was anderes. Daß jede Nation hier Unterschiede macht, macht das ganze nicht einfacher. Aber das ist Politik, die nicht zum unbedingt zum Thema passt.

    Ich fahr "original" gelabelte Boschkerzen. Und die waren trotz Versand noch günstiger als Boschkerzen in Boschverpackung. Ne originale Bosch wär bei Bosch direkt bei 7,50 gelegen. :thumbdown: Die "Opel-Kerzen" lagen unter der Hälfte des Preises.

    Die ABE bezieht sich aber auf die Felgen. Die Reifengröße muss daher trotzdem eingetragen werden, wenn ich mich nicht irre. So wars zumindest früher mal.
    Lasse mich diesbezüglich aber gerne eines besseren belehren.