Hast du ne Rechtschutz? Evtl ADAC? Dann lass es über nen Anwalt laufen.
Ich sehe es nämlich ein wenig anders: Schaden 1 wäre von der Versicherung ja ausbezahlt worden. Dies hat sich aber durch den normalen Ablauf ja verzögert.
Dann kam Schaden 2. Ein Vorschaden hätte bei schnellerer Zahlung von Schaden 1 und umgehender Reparatur ja nicht mehr bestanden. Ausserdem wurden von dir ja in der Zwischenzeit (die ja nur 5Tage sind) weiterhin die vollen Beträge für die Teilkasko entrichtet. Von daher darf es meiner Meinung nach keine Abzüge geben.
Zeit und Restwert können realistisch sein, und kann ich so nicht beurteilen.
Ich hatte vor vielen Jahren mal einen ähnlichen Fall: Ich hatte einen Wildschaden ohne Feindkontakt. Naja, leider aus Reaktion doch nem Reh ausgewichen,und meinen Sierra damals nen kleinen Hang runter in den Acker gestellt. Zum Glück gab es damals einen Zeugen, der hinter mir fuhr. Die Versicherung machte damals auch auf schwierig, da es ja keinen Kontakt zum Reh gab. So zog sich das ganze auch über Wochen hin. Es handelte sich dabei auch um einen Totalschaden. Der Zeitwert wurde m.M nach damals auch deutlich zu tief angesetzt, da es sich um einen Umbau in Cosworth-Optik und sonstigem Schnickschnack handelte, der auch komplett eingetragen war.
Ich hatte damals auch vor, den Schaden zu richten, da ich z.B die komplette Front noch als Ersatz hatte. Wie dem auch sei, das Auto war die ganze Zeit des Wartens über angemeldet und auch Teilkaskoversichert. Leider parkte ich damals an einem Waldrand. Eines Morgens weckte mich mein Vermieter, um mir mitzuteilen, daß durch den Schnee eine Tanne der Meinung war, ihre oberen 5Meter zu verlieren. Diese landeten genau zwischen meinen Autos, drehte sich und klatschte mir noch auf die Heckklappe. Naja, die war dann genauso wie die Scheibe Schrott. Nun, eine TK zahlt nicht, wenn ein Baum unter der Schneelast bricht. Den Waldbesitzer konnte ich damals auch nicht belangen. Also dachte ich, o.k wenigstens die Scheibe muss die TK zahlen. Da waren sie aber anderer Meinung, da durch den (noch nicht bezahlten/reparierten) Wildschaden ja eh ein Totalschaden bestünde. Was soll ich sagen, ich war jung und wohl auch zu gutmütig. Nen Anwalt wollte ich nicht nehmen, da dieser vermutlich mehr als die Scheibe gekostet hätte. Heute wärs mir egal: Ich würde die Zähne fletschen, wenns sein muss, und auf eine Bezahlung von beiden Schäden pochen. Immerhin haben sie auch die Beiträge kassiert.