Beiträge von Fuzzy

    Hast du ne Rechtschutz? Evtl ADAC? Dann lass es über nen Anwalt laufen.


    Ich sehe es nämlich ein wenig anders: Schaden 1 wäre von der Versicherung ja ausbezahlt worden. Dies hat sich aber durch den normalen Ablauf ja verzögert.
    Dann kam Schaden 2. Ein Vorschaden hätte bei schnellerer Zahlung von Schaden 1 und umgehender Reparatur ja nicht mehr bestanden. Ausserdem wurden von dir ja in der Zwischenzeit (die ja nur 5Tage sind) weiterhin die vollen Beträge für die Teilkasko entrichtet. Von daher darf es meiner Meinung nach keine Abzüge geben.


    Zeit und Restwert können realistisch sein, und kann ich so nicht beurteilen.


    Ich hatte vor vielen Jahren mal einen ähnlichen Fall: Ich hatte einen Wildschaden ohne Feindkontakt. Naja, leider aus Reaktion doch nem Reh ausgewichen,und meinen Sierra damals nen kleinen Hang runter in den Acker gestellt. Zum Glück gab es damals einen Zeugen, der hinter mir fuhr. Die Versicherung machte damals auch auf schwierig, da es ja keinen Kontakt zum Reh gab. So zog sich das ganze auch über Wochen hin. Es handelte sich dabei auch um einen Totalschaden. Der Zeitwert wurde m.M nach damals auch deutlich zu tief angesetzt, da es sich um einen Umbau in Cosworth-Optik und sonstigem Schnickschnack handelte, der auch komplett eingetragen war.
    Ich hatte damals auch vor, den Schaden zu richten, da ich z.B die komplette Front noch als Ersatz hatte. Wie dem auch sei, das Auto war die ganze Zeit des Wartens über angemeldet und auch Teilkaskoversichert. Leider parkte ich damals an einem Waldrand. Eines Morgens weckte mich mein Vermieter, um mir mitzuteilen, daß durch den Schnee eine Tanne der Meinung war, ihre oberen 5Meter zu verlieren. Diese landeten genau zwischen meinen Autos, drehte sich und klatschte mir noch auf die Heckklappe. Naja, die war dann genauso wie die Scheibe Schrott. Nun, eine TK zahlt nicht, wenn ein Baum unter der Schneelast bricht. Den Waldbesitzer konnte ich damals auch nicht belangen. Also dachte ich, o.k wenigstens die Scheibe muss die TK zahlen. Da waren sie aber anderer Meinung, da durch den (noch nicht bezahlten/reparierten) Wildschaden ja eh ein Totalschaden bestünde. Was soll ich sagen, ich war jung und wohl auch zu gutmütig. Nen Anwalt wollte ich nicht nehmen, da dieser vermutlich mehr als die Scheibe gekostet hätte. Heute wärs mir egal: Ich würde die Zähne fletschen, wenns sein muss, und auf eine Bezahlung von beiden Schäden pochen. Immerhin haben sie auch die Beiträge kassiert.

    Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Da die Felgen nicht für den Omega gedacht sind, brauchst du zumindest das Gutachten für VW. Alleine schon wegen der Tragfähigkeit der Felgen. Gutachten bekommst du hier: http://www.azev.de/azev/gutachten/
    Aber schau erstmal beim Tüv vorbei. Die haben ne Unmenge an Gutachten in ihrer Datenbank. Und wenn der Prüfer willig ist, klappt es auch so.

    Kannst ja versuchsweise mal einen Scheinwerfer direkt auf die Batterie klemmen. Dann siehst du den Unterschied.

    Hast du die Leuchtmittel im dunkeln testen können? (Tiefgarage o.ä) Wie gesagt, hatte ich mit den Xtreme bislang nachts die besten Erfahrungen. Ansonsten kann ich greybeard nur zustimmen: Relais und ne ordentliche Masse bringen nochmal Leistung. Wenns daran schon hapert bringen auch recht starke Glühlampen nichts.


    Wir werden dir schon noch die Erleuchtung bringen. ;)

    DC wäre Xenon-Abblendlicht.
    Mal ne andere Frage: Lässt sich beim A nicht die Streuscheibe einzeln wechseln? (gestehe, daß ich es nicht weiß) Das würde mit Sicherheit auch einiges bringen, sofern der Reflektor noch gut ist.

    Die Grenze zur SWRA liegt beim 1.04.2000. Fahrzeuge, die davor mit zugelassenen Xenon-Scheinwerfern ausgestattet wurden, müssen nicht unbedingt eine SWRA haben. ( Abhängig vom Gutachten, Hella z.B nur mit SWRA ). Hier wirds aber schwierig, nachzuweisen, daß die Scheinwerfer schon vor dem Stichtag montiert wurden. Das alles ändert nichts an der Unzulässigkeit der Nachrüst-China-Kits.
    Die von greybeard angesprochene Relais-Lösung bringt in der Tat sehr viel. Ist auch kein Wunder, alleine wenn man sich die Leitungsquerschnitte und Schnittstellen der originalen Verkabelung ansieht.


    Nochmal zu den genannten legalen Leuchtmitteln: Ich hatte die Phillips im A4-B5 mit Milchglasscheinwerfern. Der Unterschied war wirklich mehr als deutlich zu anderen Leuchtmitteln. Der größte Fehler bei Scheinwerfern aller Art ist und bleibt die Verwendung von billigen No-Name-Leuchtmitteln. Da ist dann wirklich an der falschen Stelle gespart.


    Zur Kennung im Astra -Scheinwerfer: Könnte das H evtl nur fürs Fernlicht stehen? Eine wahlweise Kombination fürs Abblendlicht kann ich mir, schon Aufgrund verschiedener Anschlußwerte und Fassungen wirklich nicht vorstellen.



    Nachtrag
    Ihr wisst aber schon, warum die SWRA zur Pflicht wurde? Nicht, wie so oft behauptet wegen irgendwelcher Blendung bei verschmutzten Scheinwerfern. Der Grund ist eigentlich ein anderer: Xenon ist ein kaltes Licht. Wenn ihr nun im Winter eure H4 oder im Oldtimer sogar noch Bilux-Lampen anhabt, reicht die Wärme meist aus, um den Scheinwerfer eisfrei und somit sinnvoll zu halten. Bei Xenon würde euch der Scheinwerfer bei eingeschaltenem Abblendlich und Schneefall innerhalb kürzester Zeit vereisen. Und da kommt dann die SWRA mit hoffentlich genug Frostschutz zum Einsatz. Dieser sollte aber bei Kusstoffscheiben unbedingt Polycarbonat-verträglich sein. Was ansonsten mit den Scheinwerferscheiben passiert ist ja bekannt: Sie werden trüb und im schlimmsten Fall sogar spröde.

    Und auch die sind nicht zulässig. Eine H4-Streuscheibe bzw auch der Reflektor sind nicht für so Pseudo-Xenon-Zeugs geeignet. Es gab bis April 2000 wohl die Möglichkeit einer legalen Eintragung ohne ALWR. Dies aber nur mit entsprechenden, geprüften Scheinwerfern.
    Wer gutes Licht will greift am einfachsten zu Phillips Xtreme-Power, sorgt für ne ordentliche Stromversorgung am Scheinwerfer und ist dann immer noch auf der legalen Seite.