Für was hast du bis jetzt das Kurzzeitkennzeichen benötigt? Zur Fahrt zum TÜV, zur AU und zur Zulassungsstelle benötigst du keines, sofern du eine Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) und ein zugeteiltes Kennzeichen hast.
§10 FZV Absatz4 : Klick
Beiträge von Fuzzy
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Wenn du für den Fächer ein Gutachten hast, solltest du vielleicht mal deine HP aktualisieren
Wie durch den Umbau bzw Wegfall der Vorkats trotzdem die Schadstoffklasse erhalten bleibt versteh ich immer noch nicht. Das sich das Abgasverhalten nicht ändert müsste dann ja im Gutachten mit drin stehen. Aber da lass ich mich gerne von dir aufklären. -
Ich bin ja ein geduldiger Mensch....
... sonst wär dieser Thread schon lange zu, da hier Anleitungen zu (zumindest in Deutschland) gesetzeswidrigen Umbauten gepostet werden.
Ich kenne die österreichische Gesetzeslage nicht. Da das Forum aber auf einem deutschen Server liegt, und auch der größte Teil der User ihren Wohnsitz in Deutschland haben, wird darauf hingewiesen, wenn Umbauten gegen deutsche Gesetze verstossen bzw solche Threads entsorgt.
Dies wurde im Post2 mit Hinweis auf Steuerhinterziehung auch gemacht. Dies trifft insbesondere unter der Tatsache zu, daß das Fahrzeug ohne die Vorkats von Euro3(Danke für die Richtigstellung) auf Euro2 fallen würde. Da das deutsche KFZ-Steuermodell hier andere Steuersätze vorsieht ist das nunmal leider so.Schön, daß es in Österreich keine Regelungen zu Abgasnormen gibt. In Deutschland käme hingegen gleich noch ein zweiter Punkt dazu: Verlust der Betriebserlaubnis. Als diese nämlich erteilt wurde, waren die Vorkats (und dadurch auch die Schadstoffeinstufung) Teil des Genehmigungsverfahrens. Ich weiß ja nicht, wie dies in A gehandhabt wird.
Wenn hier im weiteren Verlauf noch weitere Anfeindungen kommen, ist auch meine Geduld am Ende und der Thread nicht nur zu sondern weg.
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jetzt kommt von dir schon wieder so eine dumme unterstellung.
beim entfernen vom vorkat erlischt die betriebserlaubnis nicht, hab mich ja schon bei einer prüfstelle erkundigt ob ich danach probleme haben werde.
die entfernung ist legal, es gibt kein gesetz das mir einen vorkat bei dem wagen vorschreiben würde und die steuer zahlt man rein für die kW solange die abgase im erlaubtem bereich bleiben ist das egal.
Auch in Deutschland macht es steuertechnisch keinen Unterschied, ob man Euro3 oder Euro4 hat. Aber: Es ist in Deutschland nicht zulässig, die Abgasnorm zu verschlechtern.
Und hier ist dein Post nicht ganz eindeutig. Wie definiert man in Österreich "Abgase im erlaubtem Bereich"?Das Änderungen an Systemen, welche das Abgasverhalten im Kaltlauf verbessern, bei einer Abgasuntersuchung nicht erkannt werden ist klar. Legal werden sie (zumindest in Deutschland) deswegen aber nicht.
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Aber mit Sicherheit einen V6 also einen X30XE (nur mal so fürs Profil. )
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Jetzt kommt mal wieder runter!
Erstmal muss ich meinen Vorschreibern recht geben, daß ein Ausbau der Vorkats ( in Deutschland) nicht zulässig ist. Wenn du nun aber schreibst, daß es in Österreich kein Problem darstellt, kann dies keiner wissen, da hier im Normalfall von deutschen Vorschriften und Gesetzen ausgegangen wird. Kannst ja, um zukünftige Missverständnisse vorzubeugen, "Österreich" als Wohnort in deinem Profil angeben.
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Richtig lesen:
ZitatDer Fahrtest bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen. Die Regelung gilt ab April 2012 für alle neu zugelassenen Modelle; da diese aber erst nach drei Jahren zum TÜV müssen, stehen die ersten Probefahrten für 2015 an.
Wird also keinen Omega-Fahrer treffen.
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Die Infos habe ich aus dem Handbuch " So wird´s gemacht" und ist eine Reparaturanleitung für die Omme.
Also kann man davon ausgehen, dass diese Infos korrekt sind.
Ich denke, ich werde dann Morgen mal eine Batterie kaufen und berichten, ob es daran lag.Mfg
Da hat sich im Etzold wohl ein Druckfehler eingeschlichen.
Siehe dazu auch Seite 239/ Elektrische Anlage und Seite 259/Der Generator
Normal sind, wie schon geschrieben wurde ca 13.8 Volt.
(Ist übrigens auch interessant, wenn der Widerstand zum Betrieb einer LED berechnet werden soll) -
Ab 2012 soll es einige Änderungen geben.
Hier mal ein kleiner Bericht dazu: http://www.focus.de/auto/ratge…tig-probe_aid_680487.html
Ist doch ne tolle Sache, wenn nun beim Überziehen der Prüffrist die Prüforganisation einen Aufschlag verlangen wird.Und hier das ganze noch vom Tüv-Süd: http://www.tuev-sued.de/tuev-s…g-kuenftig-mit-probefahrt
Was aber noch nirgends steht, aber wohl schon stark im Gespräch ist, ist der Wegfall von "geringen" Mängeln. Dies ist kürzlich bei einem Gespräch mit einem Prüfer durchgesickert. Dies würde bedeuten, daß z.B falsch eingestellte Nebelscheinwerfer nicht mehr als geringer Mangel ohne Nachprüfung auf dem Bericht aufgeführt werden, sondern daß dadurch eine (kostenpflichtige) Nachprüfung gemacht werden müsste. Mal sehen, obs soweit kommt.
Übrigens: Ein defektes Kontrollämpchen des ABS ist momentan schon ein erheblicher Mangel, bei dem die Plakette verweigert wird. Das selbe gilt natürlich auch für die anderen Kontrolleuchten der Sicherheitssysteme.
Das einzig positive an den Änderungen ist der Wegfall der sehr umstrittenen Rückdatierung.
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Egal welcher Motor: Es wird immer nur vorwärts gedreht!
Wenn du ihn, trotz ausgebauter Zündkerzen aber nicht gedreht bringst, gibts eigentlich fast nur zwei Möglichkeiten: Entweder du hattest nen Gang drin oder er hat gefressen.