Nochmal: Eine Kopie eines Teilegutachtens ist schonmal nicht schlecht, und wird auch meistens anerkannt. ABER: Das Teilegutachten muss mit dem Anbauteil übereinstimmen. Das Bedeutet, ein Teilegutachten von Spoiler A gilt nicht für Spoiler B. Das betrifft die Ausführung, den Hersteller oder das Material.
Auch ist hier die Möglichkeit, das Teilegutachten als Vergleichsgutachten für ein ähnliches Anbauteil zu nehmen nicht gegeben.
Nachtrag: Ich hatte für meinen Sharan ne GFK-Spoilerstoßstange inkl Teilegutachten von CSR. Da war es tatsächlich ein Aufkleber. Dies stand auch im Gutachten und der Anbauanleitung. Dieser befand sich an der Unterseite und durfte nach Anleitung nur mit Klarlack überzogen werden.
Bei Teilen aus ABS bzw PUR-RIM ist die Nummer entweder eingeprägt oder erhaben.