Beiträge von Fuzzy

    Nochmal: Eine Kopie eines Teilegutachtens ist schonmal nicht schlecht, und wird auch meistens anerkannt. ABER: Das Teilegutachten muss mit dem Anbauteil übereinstimmen. Das Bedeutet, ein Teilegutachten von Spoiler A gilt nicht für Spoiler B. Das betrifft die Ausführung, den Hersteller oder das Material.
    Auch ist hier die Möglichkeit, das Teilegutachten als Vergleichsgutachten für ein ähnliches Anbauteil zu nehmen nicht gegeben.


    Nachtrag: Ich hatte für meinen Sharan ne GFK-Spoilerstoßstange inkl Teilegutachten von CSR. Da war es tatsächlich ein Aufkleber. Dies stand auch im Gutachten und der Anbauanleitung. Dieser befand sich an der Unterseite und durfte nach Anleitung nur mit Klarlack überzogen werden.
    Bei Teilen aus ABS bzw PUR-RIM ist die Nummer entweder eingeprägt oder erhaben.

    Sehe ich genauso.
    Schonmal daran gedacht, daß die Herren und Damen auch nur ihren Job machen? Und da gehören Fahrzeug und Personenkontrollen nunmal dazu. Den Beweis, daß dies nicht unberechtigt ist, haben einige hier schon selbst geliefert.
    Das E4 steht für Holland, und mehr nicht. Dazu gehört immer noch eine weitere Bezeichnung wie z.B. RL (Runninglight) oder A für Positionsleuchten.
    Von daher ist der Zweifel der Beamten auf jeden Fall berechtigt. Selbst eine Tüv-Bestätigung, Eintragung oder ähnliches kann unter Umständen angezweifelt werden. So ist mir z.B ein Fall bekannt, bei dem klargeschliffene H4-Scheinwerfer mit Xenonkit eingetragen wurden. Daß diese Eintragung das Papier nicht wert ist, sollte jedem einleuchten.


    Klar können Kontrollen auch nerven. Keine Frage. Wenn ihr den Cops aber einigermaßen entgegenkommt, ist so ne Kontrolle ratzfatz rum. Und wenn ihr nichts zu befürchten habt ist das ja gut, ansonsten ist es vielleicht auch mal ganz gut, wenn dem einen oder anderen die Düse geht. :D


    Ich denke, hier wurde schon alles gesagt. Und da es sich bei der Lippe wohl um keine Steinmetz handelt geht das ganze hier so langsam aber sicher in die falsche Richtung.


    Sollten hier nun Tips zu Urkundenfälschung kommen, werden diese ohne weitere Kommentare gelöscht, und der Thread ist zu!














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    Richtig, Aufrufe und Angebote zur Schwarzarbeit dulden wir hier, wie übrigens auch die meisten anderen Foren, nicht.
    Da hier aber im ersten Beitrag noch nichts von einer Bezahlung o.ä gestanden ist, in Beitrag Nr3 dann sogar steht, daß der Helfer für umsonst helfen soll, kann es bleiben.

    Erstmal wünsch ich deiner Tochter gute Besserung.
    Zum Auto: Auch wenn du ihn selber richten kannst, ist natürlich die Frage, ob sich der Aufwand rechnet. Der Wiederbeschaffungswert dürfte aufgrund des Baujahrs ja leider nicht wirklich hoch sein. Wenn du ihn richtest, kannst du dich immerhin an die 130% Regelung halten, so daß die Materialkosten einigermaßen gedeckt sind.
    Ansonsten kannst du bei einer Abrechnung als Totalschaden noch die An und Abmeldegebühren bis ca 100Euro sowie eine Totalschadenpauschale von 100 Euro geltend machen. Die Pauschale kannst du mit dem technisch guten Zustand und der durchgeführten Reparaturen an deinem jetzigen Fahrzeug begründen. Diese Pauschale kannst du einfordern, wenn das Nachfolgefahrzeug von Privat gekauft wird. (Wird aber nicht immer anerkannt)

    Ich hatte bislang nur einmal etwas gegen NN verschickt. Bis zum Geldeingang vergingen aber auch 4oder 5 Werktage. Vermutlich kommt dein Geld schneller noch an, als dein Nachforschungsauftrag das erste mal gelesen wird. Da es ausgeliefert wurde, ist ein Nachforschungsauftrag ja eigentlich nicht richtig. Du weißt ja, wo das Paket ist.