ZitatAlles anzeigenOriginal von omegafraktion
Der Händler muss dir ein Jahr Gewährleistung auch auf Verschleissteile geben!
Problem hierbei ist nur, 6 Monate nach dem kauf gibt es die so genannte "Beweislastumkehr". D.h. bis zu 6 Monaten muss der der Händler beweisen, dass der Mangel noch nicht war, als er dir den wagen verkauft hat (meist unmöglich). Nach den 6 Monaten musst du aber Beweisen, dass das schon war, als du den Wagen gekauft hast. (meist auch unmöglich)
Und wie dass bei Verschleissteilen aussieht, wage ich dass echt zu bezweifeln. Klar, wenn nach ner Woche die Kupplung die Biege macht, kann man vlt noch davon ausgehen, dass die schon marode war. Aber ansonsten könnte ich mir ja schnell in den 6 Monaten die Bremse kaputt bremsen, damit ich noch eben vom Händler ne neue bekomme. Das wird nicht funktionieren.
Mal wieder zurück zum topic. Mein Wagen hat fast ein Jahr beim Händler aufm Hof gestanden (hab ich auch erst hinterher im Brief gesehen). Da hat am Anfang die Kupplung auch so komisch gerubbelt. Das war aber ziemich schnell weg, nachdem ich ein paar mal in der Stadt gefahren bin.