Leermasse des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
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Da muss ich dich leider enttäuschen.
Und mit dem Führerschein Klasse B darf man ganz legal Gespanne bis 4,25T fahren die aus der Kombination Zugfahrzeug bis 3.5t und Anhänger bis 750Kg bestehen.
Edit:
Man werfe einen Blick auf folgende Seite...
4250Kg sind definitv richtig. Das steht doch auch in jedem Link drin der bis jetzt gepostet wurde. Man muss nur mal richtig lesen.
[quote] Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des
Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg
nicht übersteigt)
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Auch mit einem Anhänger von nicht mehr als 750kg
ODER
mit einer zulässigen Gesamtmasse (also das Gewicht des Anhängers) bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs , sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger über 750Kg) 3500 kg nicht übersteigt.
Ruft in irgendeiner Fahrschule an, ruft beim TÜV an, ruft bei der Dekra an, ruft beim Strassenverkehrsamt oder der Polizei an.
Ein 750Kg Anhänger ist IMMER möglich. Auch wenn das Zugfahrzeug schon 3500Kg wiegt.
Vor der selben Frage stand ich nämlich auch bevor ich meinen Führerschein gemacht habe und ich habe mich sowohl beim TÜV, wie auch bei der Polizei und bei 4 Fahrschulen schlau gemacht.
Auch wenn noch 1000 Leute antworten "du darfst nur 3,5t inkl. 750KG Anhänger fahren" ist es trotzdem noch nicht richtig.
http://www.cardata-online.de/neueklasse/be.htm
Man beachte Beispiel 2 in der Tabelle.
MFG Alex
Moin Alex,
ich bin Fahrschullehrer, deshalb brauche ich nicht zu telefonieren.
Ließ einfach unter der angegebenen Adresse einmal nach...
Mehr möchte ich dazu jetzt nicht mehr schreiben.
Sollte dich jemand kontrollieren in der Kombination > 3,5to
dann wirst du dich einer Nachschulung wiederfinden und mit einem Bußgeld rechnen müssen,
evtl sogar mit Punkteeintrag.
-wegen "Fahrens ohne gültigen Führerscheins"
Ich wünsche allen allzeit Gute Fahrt
MfG Mike
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm