Beiträge von Esche

    Moin Catera!


    Hab natürlich das gleiche Problem X(


    Mein Rückwärtsgang und die Blinker sind auch rot, da muß man wohl ne extra Rückfahrlampe basteln. Das mit den Blinkern soll mit ner Grünen Birne oder LEDs anstatt der normalen Blinkerbirne funzen, das werd ich demnächst mal ausprobieren. Dafür hab ich jetzt aber wieder ne Nebeschlußleuchte, die hatte ich vorher nicht :D :D


    Zum Tönen hab ich EASY WORKS Spray genommen, das ist aber nicht so gut, ich hätte lieber Foliatec genommen, weil es leicht milchig geworden ist..


    Ich habe aber leider keine zweite zum probieren gehabt 8) 8)


    Gruß Esche

    Stahlfelgen gibt es bei Opel nur bis 16 Zoll.


    BMW bietet 17Zoll Stahlfelgen für den 3er (E46) an, aber der hat Lochkreis 5x120 und nicht 5x110 wie Opel.


    Gruß Esche

    Na klar, ist alles richtig


    Wie gesagt, es gibt interne Absprachen bei Tüv und Dekra, die dann natürlich meistens so eingehalten werden. Wollte nur sagen, daß es vom Gesetzgeber keine direkten Angaben gibt.


    Letztendlich kann man immer das Fahrzeug sicherstellen lassen, wenn man nen Verdacht hat.


    Meistens schleift dann ja eh irgendwo nen Reifen am Kotflügel oder der Auspuff ist nicht eingetragen, oder Felgen sind nicht zulässig oder was weiß ich,daß die Cops nen grund haben, die Karre vorführen zu lassen oder stillzulegen 8)


    Nur direkt an der Tieferlegung alleine kann dann jedenfalls nicht liegen..


    Übrigens lange nichts von dir gehört, Columbo :D :D


    Wie gehts??


    Gruß Esche

    Also die Scheinwerfer find ich ganz gut, was mir überhaupt nicht gefällt, ist die Stoßstange, die passt da gernicht zu. Ansonsten hätt ich mir bei dem Aufwand noch die Mühe gemacht, die Haube auch zu ändern , aber vielleicht sieht das Auto ja jetzt auch schon wieder ganz anders aus, scheint ja da noch nicht richtig fertig gewesen zu sein..

    Mindesthöhen für Autos gibt es so vom Gesetzgeber nicht.
    Die gesetzlichen Vorgaben stehen in der StVZo. Das sind Mindesthöhe Scheinwerferaustrittskante vorn 50 cm, Kennzeichen vorn 20 und hinten 30 cm.


    Zur generellen Tieferlegung gibt es nur ne Tüv-interne Richtlinie, die besagt glaub ich mindestens 7cm an tragenden Teilen.


    Da muß sich der Tüv Prüfer aber theorethisch nicht dran halten, da es nur ne Empfehlung ist.


    Der Rest ist Ermessungsspielraum des Prüfers.


    So auch gängige Praxis im Raum Hannover


    Wir haben zum Beispiel nen Prüfer, der sagt, wenn du mit deinem Auto über meine Grubenkante kommst, dann reicht das.
    Und die Kante ist 7,5 cm hoch, wobei flexible Spoilerteile auch schleifen dürfen...



    Gruß Esche