Zitat
Original von omegact
Selbst mit 30 Sachen drüber, hätten die Ihm die Fahrkarte gelocht.
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Na fast zumindest... Innerorts ist der Lappen ab 31 drüber futsch, außerorts ab 41.
Eine Lasermessung anzufechten, hat genausoviel Sinn, wie den Blitz eines Starenkastens - gleich Null! Die Dinger sind immer geeicht, vor Ablauf des Eichdatums verschwinden die automatisch beim Eichamt.
Ob es dunkel ist oder taghell spielt auch keine Rolle, selbst auf Entfernung unproblematisch. Die neueren Geräte haben eine Visiereinrichtung, die 6-fach vergrößert. Da erkennste schon das Nummernschild auf `nen Kilometer Entfernung... Und grundsätzlich braucht man nur zwischen die Scheinwerfer zu zielen - reicht schon aus, da der Laserstrahl auch eine Streuung hat. Soll heißen, wenn er mit (watt weiß ich) 1 mm Durchmesser aus dem Gerät kommt, hat er auf 100 m schon einen Durchmesser von 1 cm, auf 200 m 2 cm usw...
Ist also nicht wirklich schwierig, da korrekte Messumgen durchzuführen.
Anfechten kann man da lediglich was, wenn z.B. das zu führende Messprotokoll fehlerhaft ausgefüllt wurde. Sprich: die haben sich verrechnet / lückenhaftes Protokoll oder so.
Stell dich lieber auf Laufen ein.
Übrigens macht die Bußgeldstelle schon Ausnahmen. Wenn jemand auf seinen Lappen beruflich angewiesen ist, können die auf ein Fahrverbot verzichten und dafür die Geldbuße entsprechend erhöhen. Hängt aber nicht zuletzt von dem zuständigen Mitarbeiter ab...
Gruß!