Hi benno!
Wenn du schlechte Erfahrungen mit einem von uns gemacht hast (oder sogar mehrfach) ist das natürlich unangenehm. Aber trotzdem möchte ich die von dir genannte Willkür ungern so stehen lassen. Eigentlich dürfte es sich heutzutage kein Beamter leisten, Willkür walten zu lassen, weil er sich somit in arge Schwierigkeiten bringen kann / wird. Vorausgesetzt natürlich, er handelt tatsächlich nicht gesetzeskonform und das Ganze kommt dann raus. In einem solchen Fall kann er sich warm anziehen...
Dass sich niemand freut, wenn er angehalten wird und es gibt was auszusetzen, ist auch klar. Allerdings erlebe ich es auch recht häufig, dass sich die Leute nach Abschluss der Maßnahmen bei mir bedanken...! Setzt natürlich korrektes und freundliches Einschreiten voraus.
Zum Thema Verfahrensfehlern:
Es steht natürlich jedermann frei, sich einen Rechtsbeistand / Anwalt zu nehmen - keine Frage! Aber die Themen Verfahrensfehler und korrekte Dienstkleidung sind zwei grundlegend verschiedene Paar Schuhe. Wenn also der Beamte keine Mütze trägt, ist das kein Verfahrensfehler. Diese könnten z.B. folgende sein: bei Geschwindigkeitsmessungen fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Meßprotokolle, vergessene oder vertauschte Daten usw...
Zudem kommt noch, dass in vielen Bundesländern die Polizeigesetze (intern) unterschiedlich ausgelegt sind. Bedeutet also, die Beamten in Bayern haben teilweise andere Rechtsgrundlagen, als z.B. die in Schleswig-Holstein. Bezieht sich aber lediglich aufs Polizeigesetz (Bundesweite Gesetze, wie die StvO oder StvzO sind natürlich einheitlich!). Demnach weiß ich auch nicht, ob die Beamten in Bayern verpflichtet sind, z.B. Dienstmützen bei Verlassen des Streifenwagens zu tragen oder nicht.
Wir hier in NRW haben so eine Verpflichtung nicht.
Was machst du denn beruflich und wo kommst du her? Rettungssanitäter?
Gruß!
PS.: Ich will dich nicht anpflaumen oder so... Man kann ja über alles vernünftig diskutieren. Mir gefiel einfach deine Aussage nicht...