Scheinwerfer nicht gesehen? Na, dann waren se nicht an...
Ich sage ja, solange eine mögliche Farbänderung die Funktion des Scheinwerfer, ein Scheinwerfer zu sein (^^) nicht beeinträchtigt (z.b., das man den reflektor des fernlichts schwärzt..)
sollte es deswegen kein Problem geben. Die Optik des Scheinwerfers ist ja völlig egal für die Genehmigung - Solange die Funktion gegeben ist.