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    Kompletter Blödsinn. Heizelement durchmessen bringt durchaus was, damit läßt sich eine defekte Lambdasonde bestimmen. Oder eine defekte Kabelverbindung im Lambdasondenkabel. Oder ein defektes Steuerteil.




    Es sind übrigens schon zwei Messungen, die Du beschreibst...
    Und auch mit der Sondenspannung kann man einiges rausfinden. Diverse Kabelunterbrechungen / Kurzschlüsse oder Gemischzusammensetzungen. Aber sowas ist wahrscheinlich nebensächlich...


    Na ja. Mal wieder eine Bestätigung, warum ich mein Auto nicht in eine "Fachwerkstatt" bringe...
    Von daher: Viel Glück bei der Meisterprüfung...

    @antilope74:
    Es geht um das Starten = Motor anlassen.
    Man kann die späteren Omegas nur noch "anlassen", wenn der Fuß auf der Bremse ist. Damit will man ein unbeabsichtigtes Anfahren verhindern.

    Schubabschaltung hat nichts mit der Automatik zu tun. Das ist wohl eher eine Frage des Bordcomputers.
    Mein Omega 2.5 V6 mit Automatik zeigt im BC auch die Schubabschaltung an. Also 0,0 l/km.
    In meinem Sommerauto der BC zeigt auch die Schubabschaltung an (Ascona C 2.0i mit Motronic ML4.1), ist dort jedoch ein BC vom Ascona C mit 18E Motor verbaut (hab das mal Testweise gemacht: K L I C K K L A C K , ganz unten... ), dann zeigt dieser die Schubabschaltung gar nicht bzw. viel später an. Von daher: Alles wohl nur eine Einstellungsfrage...

    Selbst meiner hat die nicht...


    Soweit ich weiß, gab es in den 80er Jahren einen spektakulären Prozeß gegen AUDI in den USA.
    Es ging darum, daß diverse Audimodelle, die mit Automatik ausgerüstet waren, in den USA beim Starten gegen die Wand gefahren sind, obwohl es keiner wollte. Warum auch immer...
    Nachgewiesen konnten die Behauptungen nicht, AUDI hat aber ein mächtiges Imageproblem dort bekommen...


    Seit dem ist es Mode geworden, daß sich ein Automatikauto nur noch mit Fuß auf Bremse starten und anfahren lässt.
    Und irgendwann ist das auch bei Opel angekommen... Na ja.


    Nun, nur weil viele Leute etwas tun, ist Unrecht nicht gleich Recht. Wobei die Gefährdung durch ein zu tief angebrachtes Kennzeichen, im Hinblick auf andere Verkehrsteilnehmer, sicherlich zu vernachlässigen ist. Von daher wird wohl eher nach dem Grundsatz "Wo kein Kläger, da kein Richter" verfahren.
    Anders sollte es bei illegalen Xenonumbauten sein. Da dort von einer Gefährdung ausgegangen werden kann, wird auch jeder (halbwegs fachkundige) Volkspolizist einen Mängelschein samt Wiedervorführung bei einer Polizeidienststelle verlangen. Paragraph 49a Absatz 6 STVZO spricht da eine klare Sprache.
    Und der TÜV Prüfer darf sich eben nicht über diese Verordnung hinwegsetzen, trägt er illegale Sachen ein, sind sie weiterhin illegal, da sie immer noch gegen die STVZO verstoßen.
    Die Polizei kann diese Sachen als Verstoß weiterhin ahnden.
    Wenn die Gelegenheit hast, sprich mal mit einem fachkindigen Polizist darüber. Mir wurde es von einem Dienstgruppenleiter einer Autobahnpolizeiwache erklärt.


    Sofern die Scheinwerfer nicht für das Leuchtmittel geprüft sind oder verändert worden sind, ist es illegal. Da kann der TÜV Prüfer eintragen, was er will.
    Gesetze (Verordnungen = STVZO) werden in diesem Land vom Bundestag / Bundesrat geändert. Nicht vom TÜV Prüfer...