Beiträge von emil

    Das Teil sieht ja Hammerhart aus :ok:
    aber kann mir mal einer sagen wie man da einsteigt ?(ist ganz schön eng mit den Lambo Doors :D

    Hi
    TÜV-Abnahme ist durch ABE nach EG-Verschrift nicht mehr nötig
    wenn das teil eine E-Nummer hat so haben die das bei meinem Schwager gesagt ;)


    Aber:(hab ich grade im Netz gefunden)
    Nach § 19 Abs. 3 Nr. 2a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt die für ein Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bei Änderungen durch Anbau von Teilen u. a. nicht, wenn für diese Teile eine EWG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet worden sind. Eine Abnahme des ordnungsgemäßen Anbaus ist in diesen Fällen nicht gefordert. Dabei ist es unerheblich, von welcher Genehmigungsbehörde in einem Mitgliedstaat der EG die Genehmigung erteilt wurde.


    Unabhängig davon ist die Frage zu behandeln, ob ein solcher Kupplungsanbau durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren zu vermerken ist. Nach § 27 Abs. 1 StVZO brauchen Änderungen am Fahrzeug erst bei der nächsten Befassung gemeldet werden. Jedoch muss nach Abs. 1a zum Beispiel eine Änderung der zulässigen Anhängelast unverzüglich gemeldet werden.


    Im Falle von nach nationalem Recht genehmigten Kupplungen (ABG) gelten die Festlegungen der Genehmigung.