Motorschaden

  • #1

    HALLO erstmal
    ich habe vollgendes problem.
    ich habe mir vor 3 monaten eine omega b 2.0 16v bj.99 139000km für 3500€ gekauft
    leider hatte ich gestern einen motorschaden kolben zylinderkopf ventile allles am arsch.
    brauche einen neuen motor.
    das problem ist das der händler sich waigert das auto zurück zu nehmen oder sich an der reparatur zu beteiligen.
    ich habe das auto ohne garantie oder gewährleistung gekauft des wegen will der händler nichts wissen.
    ich habe das auto auch nur gekauft weil es aus 1.hand ist und eigentlich tip top da stand
    angeblich scheckheft gepflegt(scheckheft hatte ehmaliger fahrzeughalter noch)ich könnte ihn anrufen und es mir schicken lassen.
    kann ich ihn doch noch auf schardenersatz anklagen?
    mfg

  • #2

    Hi !


    Wenn es ein Händler ist, hast du Gewähleistung von einem Jahr das ist Gesetzlich so vorgeschrieben ! Gibt es auch noch nicht so lange !
    Dazu kommt aber, dass du das nachweisen musst das es kein Eigenverschulden war das ist natürlich nicht so einfach !
    Am besten wenn du eine Auto Rechtschutz hast fragst du am besten da mal nach !
    Wenn nicht einfach mal den ADAC anrufen Rechtsabteilung die können dich da auch beraten und Dir sagen wie du dich am besten gegenüber den Händler verhälst !


    Meine beiden Daumen hast du !


    MFG DJ XXL

    MFG User-XXL




    [marquee]Omega-Freak Polo & Pullover Dealer ![/marquee]

  • #3

    Hi,
    wie wurde der Wagen den verkauft? Die meisten Händler schreiben bei älteren Autos ja fast nur noch "Im Kundenauftrag" und wollen sich so vor der Garantie drücken. Wenn der Name vom Vorbesitzer und nicht vom Händler im Kaufvertrag steht (einige machen das so), dann hast Du 0 Chance auf Beteiligung des Händlers.

  • #5

    Also wenn der Wagen offiziell über den Händler verkauft wurde, kann er die Garantie bzw. Gewährleistung nicht verweigern. Würde da aber auch mal einen Anwalt zu Rate ziehen um sicher zu gehen. Einen Motorschaden auf den Händler abzuwälzen wird aber wie schon geschrieben, verdammt schwer werden- Du bist schon in der Beweispflicht und beweise erst mal, dass Du für den Motorschaden nix kannst nach 3 Monaten.

  • #7

    als privatperson hast du ein jahr gewährleistung und der händler muss dir das erste halbe jahr beweisen, dass der schaden bei übergabe noch nicht vorhanden/vorhersehbar war. was sehr schwierig sein dürfte. nach den 6 monaten bist du in der beweispflicht und musst nachweisen das der schaden bei übergabe vorhanden war.
    egal was der händler in den vertag schreibt, keine garantie, händlergeschäft, wenn du privat kaufst, dann hast du automatisch 2 jahre gewährleistung. was der händler machen kann ist diese vertraglich auf ein jahr herabzusetzen.


    bummi

  • #8


    sowas kannst Du bei einem Sachverständiger machen lassen- der checkt den gesamten Zustand des Autos und kann schon beurteilen, ob er 140tkm oder 240tkm runter hat.



    das muss nicht sein. Es gibt auch Motoren, die nach 100tkm hochgehen obwohl sie regelmässig gewartet wurde- da steckt keiner drinn.

  • #9


    Da hat Bummi recht.... und dieser Wechsel zwischen der Beweislast nennt sich "Beweislastumkehr". Das hatten wir erst vorletztes Semster im Rechtsseminar. Also wie gesagt, in den ersten 6 Monaten ist m.E. nach dass beste was dir passieren kann. Wenn du ne Rechtschutz hast, würd ich mir aber um ganz sicher zu gehen auch nen Anwalt nehmen.


    Dieses Wissen hat mich damals nach dem kauf auch gerettet. Also ich 10 Tage nach dem kauf liegen geblieben bin mit kaputten NWS und bei der reparatur noch so einiges ans Tageslicht kam (u.a. defekter Wärmetauscher, Ventildeckeldichtung etc.) alles in allem hat der Wagen in den ersten 3 Monaten insgesamt fast 3 Wochen in der Werkstatt gestanden. Problem war, dass ich den Wagen bei nem Audi Händler gekauft hab und ihn bei Opel reparieren lassen (musste). Weil Audi dass nicht konnte. Opel hatte damals die Rechnung an VW geschickt und ich sollte mich an den verbauten Teilen beteiligen (stand so im Garantievertrag). Hab dann aber ne riesen Welle geschoben und als der Begriff "Beweislastumkehr" viel und ich dem Verkäufer dann noch kurz mitgeteilt hab, dass er bis mir bis 6 Monate beweisen muss, dass es meine Schuld war, verschwand er kurz und danach war das Thema für mich vom Tisch und ich hatte für nulli einen komplett überholten Wagen :hammer: Da hatte sich wirklich mal die Schule im Leben bezahlt gemacht.


    MfG Chris :)

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