Ein Moin aus Ostfriesland (Achtung Bilder)

  • #12

    Mit Eselskarren und Handwagen fährt man ja auch nicht so schnell. 8) :hammer:

    § 39 Abs. 2 StvO
    Verkehrszeichen können auf einem Fahrzeug angebracht sein, sie gelten auch wenn das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszteichen vor.

  • #13

    Nachdem ich ja meinen Omega A repariert habe und alles kommt jetzt wohl doch der Abeschied weil ich den Wagen in zwei Monaten wohl nicht mehr durch den Tüv bekommen werde.


    Brauche eine neue Auspuffanlage ab KAT, die Anlage hat einfach zu viele Risse und Löcher. Das Dezibelmessgerät ging bis 120dB bei der Polizeikontrolle heute, weil es nicht mehr anzeigen konnte.
    Die hinteren Radläufe lösen sich so langsam auf. Meine Seitenschnweller können schon nicht mehr rosten weil die zu 75% aus Glasfasermatten bestehen 8o.
    Und der Wagen fährt nicht mehr gradeaus und läuft im Standgas zwischen 500 und 1200 Touren, und abgesehen davon haben unsere Freunde und Helfer rumgemeckert das es ein bischen zu früh ist für Winterreifen. Da ist mir dann rausgerutscht das ich noch gar keine Sommerreifen drauf hatte. :(


    Ich glaube für meinen Omi gibt es keine Rettung mehr. Gucke gleich erstmal in der Zeitung ob irgendwo ein Exporteur noch Autos sucht.
    Und dann fängt die Suche nach einem neuen Omi an.


    Tja, dann war wohl meine ganze Arbeit vergebens. Der Unfall letztes Jahr hat ihn wohl doch zusehr mitgenommen.

  • #14


    Willkommen im Club! Die gleiche Situation hatte ich auch schon. Ist nach langen Verhandlungen 75/25 ausgegangen. Natürlich zugunsten des Überholenden. Kapier ich bis heute nicht...

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!