AHK Eintragen ja/nein?!

  • #1

    Mir wurde zugetragen das es nicht mehr nötig Sei AHK´s eintragen zu lassen.


    Mitführen der Unterlagen reiche aus, stimmt das? Wo kann man das nachlesen?!


    War zwar grad beim Tüv hab aber vergessen zu fragen, würde es auch reichen wenn die Plakete an der AHK noch dran ist?!


    Danke

  • #2

    Hi
    TÜV-Abnahme ist durch ABE nach EG-Verschrift nicht mehr nötig
    wenn das teil eine E-Nummer hat so haben die das bei meinem Schwager gesagt ;)


    Aber:(hab ich grade im Netz gefunden)
    Nach § 19 Abs. 3 Nr. 2a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt die für ein Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bei Änderungen durch Anbau von Teilen u. a. nicht, wenn für diese Teile eine EWG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet worden sind. Eine Abnahme des ordnungsgemäßen Anbaus ist in diesen Fällen nicht gefordert. Dabei ist es unerheblich, von welcher Genehmigungsbehörde in einem Mitgliedstaat der EG die Genehmigung erteilt wurde.


    Unabhängig davon ist die Frage zu behandeln, ob ein solcher Kupplungsanbau durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren zu vermerken ist. Nach § 27 Abs. 1 StVZO brauchen Änderungen am Fahrzeug erst bei der nächsten Befassung gemeldet werden. Jedoch muss nach Abs. 1a zum Beispiel eine Änderung der zulässigen Anhängelast unverzüglich gemeldet werden.


    Im Falle von nach nationalem Recht genehmigten Kupplungen (ABG) gelten die Festlegungen der Genehmigung.

    Mfg.emil
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil 8) wer nicht muß ihn sich verschaffen :P

  • #3

    Hmm, ich werd einfach das Prüferlein fragen wenn ich mit dem Caravan mit Senator B Front vorfahre...


    Wird das einfachste sein, unterlagen für Peka Kupplungen sind nicht wirklich leicht zu bekommen....

  • #4

    Meine brauchte auch nicht eigetragen zu werden , mann muss aber immer die Einbauanleitung mitführen (warum auch immer , der Tüv will es so) .

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