• #1

    Hallo
    Habe gestern nen kadett Cabrio gekauft.Der Verkäufer hat mir einen Ersatz-Fahrzeugbrief gegeben, da der andere schon voll wahr.Beim Ersatz sind keine Daten vom Fahrzeug eingetragen nur der Fahrzeughalter.War jetzt bei der Zulassungsstelle und die haben gesagt das sie mit dem Ersatz nichts anfangen können, ich bräuchte die Daten im Brief.Der Verkäufer hat den Brief nicht.Kann ich nen komplett neuen Brief beantragen oder krieg ich das Auto nicht mehr angemeldet und kann es zum Schrott bringen ??????????

  • #2

    Hi,
    wenn es einen Ersatzbiref gibt, wird der erste doch normalerweise dann vom Amt eingezogen, oder ?( Würd da mal beim Amt nachfragen wie es mit einem neuen aussieht.
    War auch vorgestern meinen anmelden, es gibt jetzt nur noch komplett neue Birefe und Scheine- alles auf EU getrimmt :vogel:

  • #3

    Der hätte Dir den vollen geben müssen. Mit dem wärst Du zum Amt und hättest eine neue Zulassungsbescheinigung 2 erhalten. Der Ersatz-Fahrzeugbrief wird doch eigentlich nur bei Verlust ausgestellt, oder lieg ich da falsch?
    In dem Ersatzbrief müsse ausser dem Halter aber auch noch die Nummer des eigentlichen Briefes stehen. Mit der Angabe müsste sich die Zulassungsstelle vom KBA die entsprechenden Daten holen und Dir nen neuen Brief bzw. Zulassungsbescheinigung ausfertigen können. Wegen dem fehlenden Brief musst Du das Auto auf jeden Fall nicht verschrotten, es kann aber sein, das Du deswegen jede Menge Ärger mit dem Amt hast. Die stellen sich bei sowas immer an wie die ersten Menschen.


    Update:
    Hab mich nochmal nachgehakt. Wenn das Fahrzeug nicht länger als 1,5 Jahre abgemeldet war, müsste in der entsprechenden Zulassungsstelle noch ne Briefkopie herumschwirren. Der Ersatzbrief wurde nur nach Verlust ausgestellt. daher ist die Aussage des Verkäufers anscheined falsch. Versuch zumindest, ob Du ne Kopie von dem Brief oder dem Schein bekommen kannst.
    Sollte das alles scheitern, dann musst vom KBA ne Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Fzg. anfordern und vom TÜV ne §21 Untersuchung machen lassen. Damit kannst DU dann eine neue Zulassungsbescheinigung 2 ausstellen lassen.

  • #4

    Hatte mal für ein Winterauto auch einen ersatz brief erhalten


    Der war komplett wie das orig. ausgefüllt, außerdem war vermerkt das der alte brief eingezogen wurde weil die Halter Fenster voll waren....


    Der alte wurde eingezogen. also kann der VK garnicht den vollen brief beim verkauf aushändigen, weil das amt den ja eingezogen hat.


    Man könnte den Brief auch als verloren melden. kost nen paar taler und man muss das glaub ich nen eid drauf schwören das man den alten brief nicht mehr hat

  • #5

    Senator-B-Freak
    Du hattest keinen Erstzbrief sondern nen neuen Brief bekommen. Der ist vollständig ausgefüllt und ohne Einschränkungen gültig. Omegamaniak hat aber nur einen Brief mit Haltereintrag und ohne die restlichen Werte des Fahrzeugs. Sowas wird nur übergangsweise bei Verlust ausgestellt.
    Das mit dem verloren melden funktioniert. Man braucht ne eidesstattliche Erklärung, dass der Brief wirklich weg ist. Damit stellen die nen neuen Brief aus, wenn der noch in der Zulassungstelle vorhanden ist (bis ca. 1,5 Jahre nach dem letzten Abmelden). Kommt man später damit, haben die keine Daten mehr, was in den neuen Brief eingetragen werden soll und man muss bei KBA nachhaken.

  • Hey,

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