Es gib keine vorgeschriebene Bodenfreiheit.
Es gibt nur Vorschriften die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen.
- vorderes Nummernschild 20cm überm Boden
- hinteres 30cm
- die leuchtende Fläche des Frontscheinwerfers 50cm
- die hinteren mindestens 35cm über der Fahrbahn
- Nebelschlussleuchten oder Rückfahrscheinwerfer reichen 25cm
- ein mit einem Fahrer besetztes Auto "sollte" ein Hindernis von 80cm breite und 11cm höhe berührungslos überfahren können
Sollte ist das Schlüsselwort, eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht.Mann darf nur nicht zum Verkehrshindernis werden.Wenn mann z.b.einen Gullideckel zu spät sieht und bremst, der hintere fähr auf verstösst mann dann gegen die STVO.Das Fahrzeug muss so gebaut sein das der Verkehrsübliche Betrieb niemandem schädigt.Wenn man dann mit der Ölwanne den Asphalt aufgräbt fällt der Beweis schwer kein Verkehrshindernis zu sein.