^führerschein änderung ab den 19.1.2013
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#5 ZitatAber wenn ich das richtig verstehe kann ich mit dem b Schein jetzt auch einen Wohnwagen ziehen ohne BE zumachen
konnstest du sonst auch schon so lange das gespann nicht mehr wie 3,5t wiegt bei na fahrerlaubnis die ab 1999 ausgestellt ist. die änderung jetzt ist nur kleiner anhängerführerschein ( 4,2t ) und eine bregrenzung der be auf max. 3,5t
also sind alle die vor dem 19.01.2013 ihren be gemacht haben im vorteil ,, so wie ich ich darf mit meinem pic-up 5250kg bewegen bei durchgehender bremse das geht dann mit der be mit einem ausstellungsdatum 2013 nicht mehr
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#7 Noch eine Änderung, aber schon länger her, war ja auch der Führerschein mit 17. Mein Filius möchte den jetzt machen. Hat jemand von euch Erfahrungen (selbst gemacht oder natürlich auch die Kinder, Neffen, Nichten oder Enkel) und kann mir sagen, ob dieses begleitete Fahren zu empfehlen ist? Ich bin im Moment noch etwas unschlüssig... Sohnemann müsste dann auch Omega fahren, was anderes steht nicht in der Garage
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#9 Nee, dumm ist er nicht, aber ich weiß nicht, wie ich so als Beifahrer bin. Und außerdem müsste dann die Omme ja auch von der Versicherung wieder neu eingestuft werden. Wobei ich jetzt gelesen habe, dass Begleitetes Fahren sich da sogar positiv auswirkt: https://www.cosmosdirekt.de/au…erung/begleitetes-fahren/ Seit dem begleiteten Fahren gibt es wohl weniger Unfälle und deshalb gibt es auch Rabatt auf den Versicherungsbeitrag. Macht Filius jetzt ganz normal den Führerschein mit 18 gibts den nicht... Ist schon eine Überlegung wert... Werd mich nochmal mit dem Sohnemann hinsetzen und sprechen.
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