Ohne Mängel Tüv

  • #3

    Er hat den Termin nicht eingehalten und kam einen Monat zu spät!
    Laut der neuen Gesetzeslage dürfen diese nichtmehr Rückdatieren.... :P

  • #4

    Erst mal Glückwunsch ;)
    Und zum 1 Monat geschenkt...seit 01.07.2012 dürfen die Plaketten nicht mehr zurück datiert werden! Allerdings wird je nach dem, wie weit überzogen wird/wurde, gleich wieder ein Bußgeld fällig! Also nicht zu dolle ausreizen das ganze ;)

  • #5

    Servus,
    Hab mich grad schlau gemacht. Zurückdatiert wird nichts mehr, wer mehr als 2 Monate überzieht bekommt ein Bussgeld und
    20 Prozent Aufschlag auf die Rechnung. Wer mit abgelaufener Plakette in einen Unfall verwickelt wird kann Stress mit der
    Versicherung bekommen. Info von TÜV Süd.
    Zum Thema Probefahrt, Vorschrift is jetzt, vor der Prüfung eine Probefahrt mit min 8 kmh.
    Wurde bei mir nicht gemacht :( ,war ne ganz normale Abnahme wie immer.


    MFG


    http://www.tuev-sued.de/upload…auptuntersuchung-2012.pdf

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