Minimum an Bodenfreiheit

  • #21

    Mag ja sein, dass der Bulle die Toleranz grenze von sich aus gemacht hat, jedenfalls hatte er mir das so gesagt.
    Ich hatte zu der Zeit eine 86er Corsa A mit einem 80/60 Fahrwerk und 13 Zollfelgen, bestückt mit 195/50R13 vorne!!!


    Was den Bremsenprüfstand angeht, habe ich in Solingen eine Bude wo der Tüv hinkommt. Der hat einen Prüfstand just for tiefflieger. Da musste du auf so einer platte
    drauf fahren.-ragt etwa 2cm aus dem boden raus- das wird irgendwie ihne rollen gemacht. Keine Ahnung wie das geht.


    Ist der Tuner schlechtweg hier!!!

  • #22

    Es gibt in D halt einfach keine "Mindestbodenfreiheitsgrenze"


    die StVzO besagt aber das die Fahrzeuge so geschaffen sein müssen das es nicht unnützen Schaden an den Strassen oder dem Fahrzeug selbst anrichtet.


    wenn demzufolge alles passt mit lichtaustrittskante, kennzeichenhöhe, tagfahrlicht und was es nicht alles für vorschriften gibt ist auch eine eintragung mit nur 5cm bodenfreiheit möglich


    sollte es dann mal zu einer anzweifelung der eintragung kommen und wird dies überprüft, wäre bei intaktem und nicht ungewöhnlich beschädigtem unterboden alles rechtens

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