Wer hat Schuld

  • #21

    wir haben keinerlei wartezeiten. heute abschliessen und morgen ist sie dann schon bestandswirksam ohne Selbstbeteiligung.


    für den vorliegenden Fall müsste die Rechtsabteilung sehen in wie fern wir entgegenkommen können. Das unterscheidet uns von VErsicherungen. WIR SIND EIN MITGLIEDERVEREIN und wir WOLLEN helfen. :thumbup: :respekt: :omg: ;)

  • #22

    hmm auch der ADAC wird keinen schaden bearbeiten der VOR dem Eintritt war.Das würde ja entgegen seinem Kredo liegen die Beiträge im Sinne der Mitglieder zu verwalten/einzusetzen.

    Der Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist das ich nicht verrückt bin ! (Salvador Dali)

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  • #25

    man hat nur Vorteile... was wir manchmal ist echt nicht normal, da schüttel ich schon manchmal den kopf und ich muss es noch mal wiederholen.. wir sind ein MITGLIEDERVEREIN und keine VERSICHERUNG auch wenn wir versicherungen mit anbietern ;)

  • #26

    Eben dieses "nicht normal" hab ich schon mehrfach erfahren aber naja das wäre OT.
    Ich pers. find es nicht lustig wenn sowas übernommen wird weil das kostet auch meine beiträge und sorry so net :cursing:

    Der Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist das ich nicht verrückt bin ! (Salvador Dali)

  • #27

    Moin
    Die Autoclubs sind alle und zwar ohne Ausnahme gewinnorientierte VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN.Jeder zahlt seinen Obulus und bekommt eine Leistung die scharf geprüft wird weil ja fremde Gelder "treuhänderisch" verwaltet werden.
    Eine Rechtschutz zahlt, ohne Ausnahme, nur dann wenn von vornherein "eine Aussicht auf Erfolg" besteht.
    Jeder gute Anwalt macht ein kostenloses Vorgespräch wenn man ihn danach fragt egal ob Rechtschutz oder nicht und wenn man öfter in Anwalts Kanzlei Kunde ist schliesst der eine solche Versicherung ab :P
    Es gibt natürlich immer wieder Vertreter die für eine Vertragsunterschrift/Provision auch vor illegalem Rückdatieren nicht die geringsten Hemmungen haben, das ist richtig funktioniert aber selten langfristig, meist wechseln diese Vertreter alljährlich ihre Firma und können sich vor Provisoinsrückzahungen kaum retten.
    Nun wärs möglch das ich nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand bin, es wäre schön wenn hier Wolfscut eben die Vertragsbedingungen posten würde damit wir es direkt einsehen können.
    Zurück zum Fall:
    Man kann natürlich versuchen dem Unfallgegener eine grobes Fehlverhalten nachzuweisen, nur muss man dann alle Gutachten, Gerichtskosten usw. selber auslegen und ich möchte annehmen das das hier ziemlich sinnlos ist, dazu ist der Schaden zu gering, was anderes ist es wenn es um Personenschäden, Rentenzahlungen usw geht.

  • #28

    Moin,


    eine Rechtsschutzversicherung wird in diesem Fall eher ablehnen die Deckung der Kosten für dieses Verfahren zu übernehmen.
    Denn Du bist auf ein stehendes oder fast stehendes Hindernis gefahren.


    Davor hättest Du unter allen Umständen zum stehen kommen müssen.


    Mir hat damals mal jemand meinen Golf verbogen. Stand also quer auf der Straße. Er kam um eine Kurve und sah mich nicht.
    Er hatte Schuld weil er hätte damit rechnen müssen das hnter der Kurve hätte etwas sein können wovor er sein Fahrzeug hätte zum stehen kommen können. So wurde ihm vorgeworfen mit unverhältnismäßiger Geschwindigkeit um die ecke gekommen oder aber nicht aufmerksam gewesen zu sein.


    Rechstschutzversicherungen wurden damals schon von den Versicherungsnehmern ausgenommen ohne Ende. Jeder noch so kleine Furz wurde vor Gericht gezogen Seis der Nachbar dessen Baum die Kirschen auf das Fremde Grundstück fallen lässt oder sonst was. Das haben dieauch alles eine Zeit lang gezahlt. Nur inzwischen geben die Ihre Kostenzusagen fast nur noch dann wenn schon so gut wie klar ist das man das Verfahren gewinnt.
    Also praktisch gibts die Kostenzusage nur noch dann wenn klar ist das zu 98% am Ende gar keine Kosten entstehen.


    Darauf kann zumindest ich getrost verzichten. Denn am Ende zahlt man für keine Leistung einen Haufen Geld.



    Bis denn vom Sven

  • #29

    Ich muss dich da etwas korrigieren. Sicherlich sind wir ein Gewinnorientiertes Unternehmen.


    ABER: Was wir vom Mitglied kassieren, stecken wir in unsere Produkte und müssen keine Aktionäre mit den Geldern bezahlen!!!! Und weil wir ein Verein ist, müssen wir zum einen helfen und zum anderen wollen wir das auch.


    Hier mal der Link vom unserer HP wo die gewünschten Infos drin stehen.


    https://www.adac.de/produkte/v…ntId=682&SourcePageId=511


    Mit der Aussicht auf Erfolg ist richtig. Was uns aber unterscheidet von vielen ist. Das wir Gebühren und Auslagen erstatten ( z.bsp. Gutachten, Gerichtskosten...)

  • #30

    Moin
    Zurückliegende Fälle werden bei keiner Versicherung auf dieser Welt abgedeckt, es ist unfair sowas darzustellen, sowas gibts nicht auch wenn man es hintricksen könnte. Wenn ich beschei..sen will kann ichs natürlich, ich kann aber auch eine Bank überfallen und mir da etwas Geld besorgen, wenn du verstehst ;)
    Interessant wirds für diejenigen die ihr Auto an dem Standstreifen der BAB vom gelben Engel warten lassen...
    Ich warte selber und spare mir über viele Jahre die Beiträge wovon ich dann auch mal einen Abschlepper selber zahlen kann.
    Ich den letzten 3 Jahrzehnten brauchte ich keinen. Rechne mal kurz durch was ich gespart habe..
    Schade auch das du zu der Rechtschutz nichts weiter gesagt hast, ein "du hast recht, stimmt" wäre schon ok gewesen.

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