Stoßstange kaputt

  • #21

    Von den 1350 ziehen sie dir erstmal noch die märchensteuer ab! Diese bekommst du erst wenn du ne kopie von einem neuzugelassenen fahrzeug der vs vorlegst! So war es zumindest mal bei mir vor ca. 6jahren! Oder wurde diese reglung geändert? ?(

  • #22

    Stimmt nicht, die 1350 € kriegt er so wie sie im Gutachten stehen. MwSt bekommst du dann wenn du ein neues Fahrzeug kaufst und zwar die MwSt auf den Kaufpreis des neuen Fahrzeugs. So stehts im Schreiben von meinem Anwalt.


    Restwert waren 4700, Restwert 500, habe von der Versicherung 4200 ausgezahlt bekommen. Sobald der wagen gekauft wurde mußte der neue Fahrzeugschein und der Kaufvertrag eingereicht werden. Kaufvertrag wegen des Kaufpreises und Fahrzeugschein damit sie sehen das dieses Fahrzeug auch wieder auf dich angemeldet wurde. Der neue Wagen wude privat gekauft, nicht über Händler, somit bekomme ich die 19 % von der Facer Kaufsumme schön in meine tasche, zzgl. Nutzungsausfall (wird ebenfalls im Gutachten festgehalten) für 6 Wochen.

  • #23

    Gerade bei älteren Fahrzeugen hat man praktische keine Chance, Kohle für eine Reparatur zu bekommen, weil der Wiederbeschaffungswert meist niedriger als die Reparaturkosten sind. Das ist oft sehr unangenehm, wenn man ein altes Kultauto hat und es verschrotten muss, weil die Ersatzteile usw. zu teuer sind und sich somit eine Reparatur nicht lohnt. Da kann man glaube ich nicht einmal bei der Wahl der KFZ-Versicherung etwas machen, denn das ist meines Wissens nach bei allen gleich. Oder gäbe es da Zusatzversicherungen, die die Reparatur garantieren, wenn nicht ein absoluter Totalschaden vorliegt?

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