H1 Xenon - Wer hat es eingetragen
- Grünstein
- Erledigt
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#3 Hi,
wie kommsat du darauf?Wenn der Brenner einen Lichtstrom von über 2000 Lumen hat, ist eine Automatische oder Dynamische LWR gesetzlich vorgeschriebn.
Und da alle Xenonbrenner für PKW´s und LKW´s mehr als 2000 Lumen haben ist es auch vorgeschrieben.
Das kannst du auch in der ECE-R48 unter Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nachlesen.Aber wenn du ein Hintertürchen kennst, nur raus damit.
Gruß Catera
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#4 eine ausnahme gibt es glaube ich bei stark tiefer gelegten fahrzeugen...bin mir nur nicht sicher ob es auch für xenon gilt.
fakt ist: StVZO > § 50
Zitat(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
nur den absatz 8 habe ich nicht gefunden....
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#5 hööööääääää
also der tüver bei dem ich war hat gesagt automatische is nich vorgeschrieben LWR reicht.
vill is die stvzo hier noch nich angekommen
kann ja sein...vill hilft das:
Zitat§ 50 Abs. 10 StVZO fordert:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet
sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,
2. eine Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, daß das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
ausgerüstet sein.Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
oder
2. die am dem 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
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