Sprachmodul für Alarmanlage
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#2 Was hast Du denn für ne Alarmanlage?
Oder hast Du noch gar keine?Ich kenne das so, daß viele Alarmanlagen das Sprachmodul als Zusatzpaket haben bzw daß man ein großes Paket kaufen kann, wo die schon dabei sind!
Oder man kann das kleine Addons nachkaufen und nachinstallieren!Also ich kenne zwei Alarmanlagen, die das definitiv können und haben!
Die Viper und die Defender von Carguard System, allerdings sind beide nicht gerade die günstigsten, aber dafür top!!!Mußt du mal stöbern, welche Versionen das können!
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#3 Ich habe schon eine Alarmanlage für diese auch solch ein Sprachmodul.
Es interessiert mich aber mehr wer den so ein Ding verbaut hat und vorallem wie zuverlässig das Teil ist.
- Wie ist die Sprachqualität? Hört man da überhaupt was oder "schreit" des Ding einfach nur.
- Art des Lautsprechers? Breitband, Horn...
- Aufnahme des Soundes durch klassische Aufnahme oder durch MP3's?
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#7 Sprachmodule sind nicht erlaubt?
Die werden doch nicht während der Fahrerei benutzt, sondern zum öffnen und schließen des Fahrzeugs, wenn die Anlage scharf gemacht wird! Da steht das Auto doch und der Motor ist aus!Also ich kenne jemanden, der das drin hat, und er hat davon nichts erwähnt, und ich kenne auch jemand, der sowas verbaut, der hat das auch nie erwähnt!
Und der verbaut die große Viper, die nun wirklich schon für Aufmerksamkeit sorgt! -
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#10 du weist aber auch das das in deutschland nicht erlaupt ist
Ich wär ja nicht ich, würde ich das so einfach auf mir sitzen lassen und nicht nachhakenAuszug Stvzo:
§ 38b Fahrzeug - Alarmsysteme.
In Personenkraftwagen sowie in Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,00 t eingebaute Fahrzeug - Alarmsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Fahrzeug - Alarmsysteme in anderen Kraftfahrzeugen müssen sinngemäß den vorstehenden Vorschriften entsprechen.Hier der passende Auszug aus dem Anhang (Richtlinie 95/56/EG):
4.2 Akustisches Signal4.2.1 Allgemeines
Das Alarmsignal muß deutlich hörbar und erkennbar sein und muß sich wesentlich von den anderen im Straßenverkehr verwendeten akustischen Signalen unterscheiden.
Zusätzlich zu der Originalausstattung der akustischen Warnanlage kann eine getrennte akustische Warnanlage im Bereich des Fahrzeugs, der von dem FAS überwacht wird, angebracht werden, wo sie gegen leichten und raschen Zugang durch unbefugte Personen zu schützen ist.
Bei Verwendung einer getrennten akustischen Warnanlage nach 4.2.3.1 kann die akustische Standardwarnanlage der Originalausstattung zusätzlich durch das FAS betätigt werden, sofern ein mißbräuchlicher Eingriff in die (normalerweise leichter zugängliche) akustische Standardalarmanlage nicht den Betrieb der getrennten akustischen Alarmanlage beeinträchtigt.
4.2.2 Dauer des akustischen Alarmsignals
Mindestens 25 Sekunden,
höchstens 30 Sekunden.
Das akustische Alarmsignal darf erst nach der nächsten Beeinträchtigung des Fahrzeugs, d.h. nach Ablauf der oben erwähnten Zeitspanne erneut ertönen (Einschränkungen siehe 4.1.1 und 4.1.2).
Durch das Entschärfen des Alarmsystems muß das Alarmsignal sofort unterbrochen werden.
4.2.3 Vorschriften für das akustische Alarmsignal
4.2.3.1 Dauterton-Alarmsignaleinrichtung (konstantes Frequenzspektrum), z.B. Hupen: akustische und andere Merkmale nach Anlage 4 dieses Anhangs.
Diskontinuierliches Alarmsignal (ein/aus):
Auslösefrequenz 2 Hz ± 1 Hz,
Verhältnis ein/aus ± 10 %.
4.2.3.2 Akustisches Alarmsignal mit Frequenzmodulation:
Akustische und andere Merkmale gemäß Anlage 4 dieses Anhangs, jedoch mit gleichem Durchlaß eines signifikanten Frequenzbereichs innerhalb des oben aufgeführten Bereichs (1 800-3 550 Hz) in beiden Richtungen.
Durchlaßfrequenz 2 Hz ± 1 Hz.
4.2.3.3 Lautstärke
Die Schallquelle muß entweder eine gemäß der Richtlinie 70/388/EWG, Abschnitt 1, genehmigte akustische Alarmanlage oder eine Vorrichtung entsprechend den Anforderungen der Nummern 1 und 2 der Anlage 4 dieses Anhangs sein.
Bei einer anderen Schallquelle als der Originalausstattung der akustischen Alarmanlage kann jedoch die Mindestlautstärke auf 100 dB (A) herabgesetzt sein, gemessen nach den in der Anlage 4 dieses Anhangs festgelegten Bedingungen.
Und hier könnt Ihr das selbst nochmal nachlesen!
Ist also nicht verboten!
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