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#2 Hmmm, ohne Brief Könntest du über die Bullen oder über die Zulassung herausfinden ob er heiß ist.
Ansonsten genügt eine an Eidesstattliche Versicherung des Verkäufers und eine Kopie des Ausweises vom Verkäufer.
Aber das hilft dir nicht weiter wenn sich dann herausstellt das der Wagen gest. ist, die Karre bist du los dafür bekommst du keine Anzeige wegen Besitz von gestohlenem.
<und zu guter letzt ist ein Voll gutachten fällig bei Wiederzulassung.
Es sei den der Verkäufer ist auch der Eigentümer und nicht der Besitzer und beantragt einen neuen Brief, da zu muss er der als letztes eingetragene sein.Spike1
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