Rasen, Drängeln und andere Verkehrssünden sind für Autofahrer von nun an deutlich teurer: Der neue Bußgeldkatalog ist in Kraft getreten. Zwar werden nicht sämtliche Verkehrssünden teurer - bei Knöllchen zum Beispiel für Falschparken bleibt alles beim Alten. Viele Bußgeldsätze für besonders rücksichtsloses oder gefährliches Verhalten verdoppeln sich jedoch.
Erhöht werden laut Bundesverkehrsministerium die Bußgelder für diejenigen Verstöße, die zu den Hauptunfallursachen zählen. Wer etwa Tempolimit oder Vorfahrt, eine rote Ampel, einen Zebrastreifen oder Bahnübergang missachtet, zu dicht auffährt oder auf der Autobahn notorisch auf der linken Spur bleibt, muss dafür künftig einen Betrag in Höhe von 70 Euro oder mehr einkalkulieren.
Doppelt so teuer wird zum Beispiel das Autofahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Dafür werden künftig schon beim ersten Verstoß 500 Euro fällig, der zweite und dritte Verstoß kosten dann 1000 beziehungsweise 1500 Euro. Auch gefährliche Überholmanöver (künftig 80 bis 250 Euro), eine unangepasste Fahrgeschwindigkeit bei Glätte oder Regen (künftig 100 Euro), das Missachten von Vorfahrt (100 Euro) oder Rechtsfahrgebot (80 Euro) sind nun noch einmal so kostspielig.
Im Verhältnis am stärksten steigen die Bußgelder für illegale Autorennen: Wer ein solches Rennen veranstaltet, wird ab sofort mit 500 statt 200 Euro zur Kasse gebeten, und wer daran teilnimmt, mit 400 statt 150 Euro.
Aber auch Raser und Drängler zahlen deutlich mehr. Wer innerorts zu viel Gas gegeben hat, muss dann mindestens 80 statt 50 Euro berappen, außerhalb geschlossener Ortschaften sind es im geringsten Fall 70 statt 40 Euro. Je nach Höhe der Tempoüberschreitung sind diese Summen bis 760 beziehungsweise 600 Euro steigerungsfähig. Drängler erwarten je nach Fahrgeschwindigkeit und Abstand Bußgelder zwischen 75 und 400 Euro, zuvor waren es noch 40 bis 250 Euro.
Bei den nun erhöhten Bußgeld-Regelsätzen bleibt es zudem nicht, wenn jemand vorsätzlich gegen Verkehrsregeln verstößt: In diesem Fall kann die fällige Zahlung laut Verkehrsministerium verdoppelt werden. So können wiederholte Trunkenheitsfahrten statt 1500 sogar bis zu 3000 Euro Bußgeld kosten.
Verkehrssünden werden dabei aber ausschließlich finanziell schärfer bestraft. Die Höhe der "Punkte" im Flensburger Verkehrszentralregister und die Anzahl eventueller Fahrverbotsmonate bleiben gleich.
Quelle: http://de.news.yahoo.com/2/200…b-sofort-sta-a4484c6.html