Moin, ich bin derzeit am überlegen ob ich mir nich mal son 321Grill hole.
GITTERGRILL_Kühlergrill_Grill_ohne_Emblem_Opel_Omega_B
In dor Beschreibung steht ja Eintragungsfrei.
Ist das so richtig oder gibt´s da Probs mit TüV und den Grünen?
MfG Toni
Moin, ich bin derzeit am überlegen ob ich mir nich mal son 321Grill hole.
GITTERGRILL_Kühlergrill_Grill_ohne_Emblem_Opel_Omega_B
In dor Beschreibung steht ja Eintragungsfrei.
Ist das so richtig oder gibt´s da Probs mit TüV und den Grünen?
MfG Toni
Also brauch der doch ne ABE.
Hab ich mir schon fast gedacht
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Ich hab mal bei der DEKRA nachgefragt
Hallo, mein Name ist Toni Ulbricht
Ich hätte da eine kleine Frage, bei E-Bay und diversen Onlineshops werden für meinen OPEL Omega B Kühlergrills aus Metall angeboten.
Diese MetallgrillŽs werden an den orginalen Befestigungspunkten befestigt und haben keine scharfen Kanten, sondern sind rundum abgerundet, sowie hier http://i4.ebayimg.com/06/i/000/c0/0a/7146_10.JPG
Benötig man da unbedingt eine ABE oder kann man die GrillŽs auch ohne ABE legal montieren.
Bei FK-Autoteile wurde mir gesagt das diese GrillŽs "Eintragungsfrei" seien, in diversen Onlineforen wird wiederum gesagt das man unbedingt eine ABE braucht.
Was ist denn nun korrekt??
Wenn sie mir weiterhelfen könnten, wäre ich ihnen sehr Dankbar.
MfG Toni U.
Heute kam die Antwort:
Sehr geehrter Herr Ulbricht,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut
oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer
keine besondere Gefährdung zu erwarten ist.
Wenn der neue Grill zuverlässig befestigt ist und keine scharfen Ecken
oder Kanten aufweist kann davon ausgegangen werden, dass keine
Gefährdung zu erwarten ist. In diesem Fall ist eine Abnahme nicht
erforderlich, es ist dann auch kein Prüfzeichen oder ein
Genehmigungsdokument erforderlich.
Geregelt ist die Pflicht zur Änderungsbegutachtung durch den vom BMVBW
herausgegebenen Beispielkatalog zu Änderungen an Fz u ihre Auswirkungen
auf die BE von Fz (§ 19 Abs. 2, 3, 4 u 5) StV 13/36.05.05-24 vom 9. 6.
1999, VkBl. S 451).
Falls für die dort aufgeführten Teile ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO
vorliegt und der im Nachweis genannte Verwendungsbereich und ggf.
vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in
jeder DEKRA Prüfstelle möglich.
Kühlergrills werden von diesen Vorschriften jedoch nicht erfasst.
Des weiteren ist nach §19 Abs. 2 in folgenden Fällen vom Erlöschen der
Betriebserlaubnis auszugehen.
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Diese kann durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) dann
wieder erlangt werden.
Es gibt darüber hinaus jedoch einige Fahrzeugteile (z.B. Reifen,
Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, Anhängekupplungen ...) welche gemäß
§22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig sind.
(zu finden unter http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__22a.html)
Solange Sie dafür genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder
Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig.
Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Und da das mein Grill erfüllt, ist alles Supi
MfG Toni
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