ZitatAlles anzeigenQuelle: Yahoo Nachrichten
München (AP) Ein aberwitziger Steuerbescheid für eine Imbissbudenbesitzerin in Höhe von mehr als zwei Milliarden Euro könnte den Freistaat Bayern teuer zu stehen kommen. Ihm droht nun eine Schadenersatzzahlung in Millionenhöhe. Das Finanzamt München hatte irrtümlicherweise von der Kleinunternehmerin eine Umsatzsteuervorauszahlung von exakt 2.129.062.104 Euro und 16 Cent gefordert, wie das Landgericht München am Mittwoch mitteilte. Tatsächlich fällig wären jedoch nur 108,82 Euro gewesen.
Anzeige
Dem Freistaat könnte nun zum Verhängnis werden, dass das Finanzamt den Bescheid nicht sofort innerhalb der selbst von ihm gesetzten Zahlungsfrist korrigierte, obwohl die völlig schockierte Kleinunternehmerin noch am gleichen Tag die Sacharbeiter telefonisch über die Panne informiert hatte.
Die Imbissbudenbesitzerin sah sich deshalb gezwungen, über ihren Steuerberater Einspruch gegen die Vorauszahlung einzulegen. Allerdings berechnet sich das Honorar des Steuerberaters für seinen simplen Brief an das Finanzamt gemäß der geltenden Gebührenordnung nach dem so genannten Streitwert: Wegen des vom Finanzamt geforderten Milliardenbetrags müsste die Imbissbudenbesitzerin deshalb ihrem Steuerberater über 2,5 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer zahlen und fordert nun Schadenersatz.
Um nicht noch zusätzlich hohe Prozesskosten fürchten zu müssen, hat die Frau ihren Schadensersatzanspruch gegen das Finanzamt jedoch an zwei Rechtsanwälte abgetreten, die nun den Freistaat verklagt haben.
Das bayerische Finanzministerium nannte das Verhalten des Steuerberaters unterdessen fragwürdig. Die Finanzverwaltung habe ihm eindeutig zugesichert, «dass der Bescheid rechtzeitig korrigiert wird», erklärte das Ministerium in einer Stellungnahme.
Zugleich gestand das Ministerium Fehler ein: «Das Finanzministerium bedauert ausdrücklich, dass sowohl bei der Festsetzung der Umsatzsteuer offensichtlich Fehler gemacht worden sind, als auch die Korrektur des Fehlers der Steuerpflichtigen und ihrem Steuerberater nicht schnellstmöglich mitgeteilt wurde.» Die Verwaltung habe den Vorfall zum Anlass genommen, die internen Abläufe zu verbessern, um eine Wiederholung derartiger Fehler zu vermeiden.
Das Landgericht München verhandelt den Fall am Mittwoch kommender Woche.
(Aktenzeichen: Landgerichts München I, 15 O 4922/07)
Witzig ist das eigentlich nicht, da das Finanzamt höchst wahrscheinlich fein säuberlich aus der Sache rauskommen wird. Wenn das mal einem anständigen Steuerzahler bei der Lohnsteuer passieren solllte............ auweia