Beiträge von Hesse

    Jeder hat da halt ein anderes Empfinden, dennoch, man sollte nicht zuviel von den Dingern erwarten, schon garnicht was evtl. Mehrleistung, Ansprechverhalten u.s.w. angeht, da gehört schon was mehr zu als ein Luftfilter. Denn wenn der Luftfilter das Zaubermittel der "Tuningszene" ist/wäre, würde der auch weitaus mehr kosten.


    Und mal ehrlich, warum zimmern sich denn die meisten solch ein Filter, vorallem die offenen Tröten, denn ins Auto ? Doch nur wegen dem Sound, der aber meist auch erst im oberen Drehzahlbereich erscheint, ergo, Auto wird vermehrt auf Drehzahl gefahren, was natürlich auch mehr Spritverbrauch nach sich zieht.


    Fazit: Gewonnen haben nur der Filterverkäufer und der freundlich grinsende Tankwart.

    Empfehlenswert wird es schon sein, angesichts der Spritpreise, allerdings hab ich keine Erfahrung mit sowas, ich würde z.b. in den eigenen Wagen einbauen lassen, wenn dieser noch in Schuss ist und eine weile gefahren werden soll, aus der Prämisse heraus: Was du hast weisste, was du bekommst weisste nicht.

    Will das nicht weiter vertiefen(gehört vll nicht unbedingt hier her), aber das ist leider nicht richtig.


    Zitat: Unter Erster Hilfe versteht man von JEDERMANN durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt/Rettungswagen) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.


    In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet, in Not geratenen oder
    hilflosen Personen Hilfe zu leisten, wenn es ihm den Umständen nach
    zuzumuten ist (vgl. § 323c Strafgesetzbuch).
    Nicht zumutbar ist die Hilfeleistung dann, wenn für den Helfer durch
    die Hilfeleistung eine definierbare Gefahr besteht oder wenn andere
    wichtige Pflichten vernachlässigt werden, dabei sind jedoch die
    Rechtsgüter Leben und Gesundheit zu beachten. Hilfe
    leisten muss er auch dann nicht, wenn die Person die Hilfeleistung
    verweigert, ablehnt oder wenn eindeutige Zeichen auf den Tod hinweisen
    (z. B. totale Zerstörung der lebenswichtigen Organe: Hirn, Herz und
    Lunge und auch bei der sichtbaren und riechbaren Verwesung).


    Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig.