Beiträge von badboyroy

    Ich Habe mit Febi Gute erfahrung Auspuffanlage Habe ich aus der bucht !
    haben mir viele von abgeraten schon 4 jahre drunter und das für komplett 118,- ink versand ab kat zahnriemen habe ich glaube ich contitech oder so auf jedenfall erstausrüßter quali wegen gewährleistung
    MFG der aus D.

    Laut Gesetz ist die Kfz-Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug
    vorzunehmen (27,3, Abs.1 StVZO). Dementsprechend könnte ein Beamter der
    Zulassungsstelle immer ein Bussgeld verhängen, wenn eine (seiner Ansicht
    nach) zu lange Zeit verstrichen ist. Allerdings ist eine solche Willkür
    eines Einzelnen eher selten in den Amtsstuben anzutreffen. Die Höhe
    dieser verhängten Bussgelder unterscheiden sich ebenfalls, da die
    Kfz-Steuer eine Landessteuer ist und somit dem jeweiligen Bundesland
    zusteht. Meistens beginnt der Bussgeldkatalog mit einem Verwarngeld von
    15 Euro und die Grenze über 100 Euro liegen kann. Besonders zu betonen
    gilt in diesem Kontext der refomierte Bussgeldkatalog der Stadt Hamburg
    (siehe auch Artikel: Bussgelkatalog der Stadt Hamburg; http://www.openPR.de),
    in welchem die Bussgelder für die Fristüberschreitung nahezu verdoppelt
    worden sind und auch konkrete Fristüberschreitungszeiträume genannt
    werden.


    Grundsätzlich haben aber auch die Behörden ein Einsehen
    und verzichten bei einer Überschreitung des Ummeldezeitraums von 1 Monat
    seit dem Umzug auf ein etwaiges Bussgeld. Auch bei einer Überschreitung
    der Frist um 3 Monate erfolgt oftmals eine Ermahnung und es hängt in
    dieser Situation vom jeweiligen Beamten ab (Aber beachten Sie bitte,
    dass im Bundesland Hamburg in dieser Situation bereits ein höheres
    Bussgeld verhängt werden kann).


    Bei einer Überschreitung von 6
    Monaten bedarf es schon einer "guten" Erklärung, warum die Ummeldung des
    Kfzs erst zu einem derart späten Zeitpunkt erfolgte. Ab einer
    Überschreitung der Frist um über 6 Monate seit dem Umzug ist meistens
    jedoch ein Bussgeld in Höhe von ca. 40-50 Euro (Stand 31.12.2006) zu
    bezahlen. Ab einer Fristüberschreitung des Zeitraum von 8-9 Monaten seit
    dem Umzug sind Bussgelder in Höhe von 75-100 Euro zu bezahlen; wobei
    wieder der Sonderfall des Bussgeldkataloges der Stadt Hamburg zu
    beachten ist.
    Somit sollte weiterhin die Ummeldung des Kfz so schnell
    wie m?glich vorgenommen werden, sobald ein Umzug in einen neuen
    Land-oder Stadtkreis abgeschlossen ist. Etwaige Ausreden wie Zeitmangel
    oder Unkalkulierbarkeit der Wartezeit auf dem Amt, mögen zwar für den
    Einzelnen ausschlaggebend gewesen sein, entbinden aber den Einzelnen
    nicht von der Gesetzespflicht. Zumal die Ummeldung Ihres Kfz auch durch
    die Mitarbeiter der Ämtergänger KG übernommen werden kann.Denn speziell
    in einem beruflich bedingten Umzug können alle mit dem Umzug
    entstehenden Kosten bei der nächsten Einkommenssteuererklärung mit
    angegeben werden. Auf jeden Fall ist es alle Mal günstiger
    für den Einzelnen, die Kfz-Ummeldung vorzunehmen (zu lassen), als die
    Zeit verstreichen zu lassen und dann ein etwaiges Bussgeld zu zahlen.