Laut ADAC:
Pannen-Warnweste
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Warnwesten-Pflicht:
Gesetzlich vorgeschrieben ist das Anlegen einer Warnweste nach Euro-Norm 471 für Personen, die außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
Diese Regelung ist in Italien und Spanien bereits gültig, ausgenommen sind Fahrer von Kleinkraft- und Motorrädern, in Portugal gibt es eine Warnwestenpflicht mit Mitführpflicht ab 1.1.2005. In Österreich wird eine Warnwestenpflicht zum 1. Mai 2005 eingeführt.
Zu Ihrer persönlichen Sicherheit und zur Vermeidung von Bußgeldern (in Italien nicht unter 33,60 Euro - in Spanien bis 91,- Euro) sollte auf jeder Reise mindestens eine Warnweste griffbereit mitgeführt und in entsprechenden Situationen (z. B. Panne oder Unfall) vor dem Aussteigen angelegt werden.
Übrigens:
Autofahrer dürfen in Italien nicht bestraft werden, wenn sie bei einer Verkehrskontrolle die Warnweste nicht vorweisen können. Laut ADAC darf das Bußgeld von mindestens 33 Euro nur dann erhoben werden, wenn jemand nach einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlässt, ohne die Sicherheitskleidung angelegt zu haben. Die Westen sind in der Warnfarbe Orange, Rot oder Gelb zulässig, wenn das Kontrollzeichen EN471 vorhanden ist.
In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste in einem gewerblich genutzten Fahrzeug (auch Pkw!) durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) vorgeschrieben (geregelt in § 56 Abs. 5 der Unfallverhütungsvorschrift UVV VGB 12). Danach muss der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnschutzwesten für wenigstens einen Versicherten ausrüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnschutzwesten im Fahrzeug sein. Die Warnweste muss der Ausführung "Klasse 2" entsprec