Hallo Forum,
mein Problem: Habe einen 16V Bj. 96. Es sind also max 16 Zoll eingetragen. Habe mir nun 17 Zoll Opel Felgen besorgt. Gibts ja leider kein Gutachten oderABE. Nun habe ich Opel angeschrieben und die schickten mir ein Gutachten/Umrüstkatalog geschickt. Aus diesem ist zu entnehmen dass auf einen Facelift Omi 17 Zoll verbaut werden dürfen, also auch auf den norm B.
Reicht dass, oder brauch ich noch ein Gutachten für die Felgen?
Eigentlich doch nicht oder, denn wenn ein Wagen 17 Zoll eingetragen hat juckt es doch keine Sau welche Felgen er drauf hat, hauptsache die Größe stimmt. Ist meine Überlegung da richtig?
Opel Originalfelgen eitragen lassen!?
- Omega1712
- Erledigt
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#2 Die Grösse also 17 Zoll, die Breite zum Beispiel 8 Zoll und die et muss stimmen. Die Bereifung natürlich auch.
Am Besten ruft du mal beim TÜV an oder fährst gleich mal da vorbei.
Die können dir das genau sagen.mfg Daniel
Hab gerade gelesen das du nur 16 Zoll eingetragen hast, daher musst du die 17 Zoll eintragen lassen. Da du nur ein Gutachten von Opel bekommen hast. Ist ja keine ABE.
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#5 Hi,
hab auch originale Opel Alus drauf, 7,5X17 ET41. Hab damals ne Email an Opel geschickt und die haben mir ein Festigkeitsgutachten für die Felge geschickt und der Rest war kein Problem. Die Felgen müssen auf jedenfall eingetragen werden!!! Es gibt von Opel keine ABE für die Felgen, da sie schon ab Werk eingetragen sind.
Zu den Irmscher Felgen: Ich hab noch nie gehört, daß man die Radgröße ändert und dann nur mit ne ABE rumtuckert Wenn man ne 15" Irmscher nimmt, stimmt das schon aber wenn man 15" auf zb 17" wechselt, muß es eingetragen werden. -
#6 d.h. also ich benötige eine Freigabe für die Felgen.
Wie ist das aber: Ich lasse nun die 17 Zöller eintragen, d.h. ich darf 17" auf den Omi schnallen. Aber es wird doch nur die Größe und nicht das Modell eingetragen. Wenn ich mir irgendwann andere Felgen draufmache dann müssen die halt die selbe Größe haben? Keine Sau guckt dann nach der Marke oder? Der TüV will dann bei der HU ja auch garnichts sehen.Wofür benötige ich dann eigentlich ein Gutachten für Felgen?
Könnt ihr mich da mal aufklären! -
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#8 ist es also so: Bei den bereits eingetragenen Größen 16 und 15 Zoll kann ich die Felgen wechseln wie ich will. Wenn ich jedoch eine neue Größe eintrage dann nur mit diesem einen Felgenmodell. Wenn ich andere Felgen in 17 Zoll kaufe muß ich die Dinger wieder abnehmen lassen. d.h. die eintragung einer Sondergröße gilt nur mit den jeweiligen Felgen. Hab ich dass nun kapiert?
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