Reifen nicht eingetragen???

  • #1

    Hallo zusammen,


    auf meinem Omega, den ich gestern bekommen habe, sind folgende Felgen:


    GM Intra 7Jx15H2 ET33
    205/65R15 94V


    In der Zulassungsbescheinigung steht


    195/65R15 91 V


    Dann habe ich noch eine Änderungsabnahme von der Dekra:


    Ziff.20 bis 23 auch genehmigt auf LM-Rad 7J x 15 H2 ET38
    Hersteller Rondell, Typ 14275


    Aber nirgends steht was von den 205er Schlappen. :(


    Wer weiß Bescheid?


    Gruß Christian

  • #2

    Wenn die 205er Nicht eingetragen sind wirst du dies wohl nachholen müssen ;)
    Weis jetzt aber nicht wie das mit der neuen Zulassungsverordnung ist weil da ja normal nur eine Reifengröße eingetragen wird ?(

    Mfg.emil
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil 8) wer nicht muß ihn sich verschaffen :P

  • #3

    Das habe ich gerade im Internet gefunden:


    Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der
    Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten
    wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis
    bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese
    Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs
    als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen
    gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung
    Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen
    zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei
    Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen
    werden.
    Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet
    werden.
    In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt.


    Hat die Polizie dann bei Kontrollen immer einen Laptop dabei?!?!

  • #4

    In deiner Fahrzeug-ABE sind diese Daten enthalten, ist ja schließlich die Serienbereifung vom Omega B. Die Beweislast haben in diesem Fall die Ordnungshüter.

    § 39 Abs. 2 StvO
    Verkehrszeichen können auf einem Fahrzeug angebracht sein, sie gelten auch wenn das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszteichen vor.

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