Heckflügel

  • #2

    Na ja, man muß es mögen. :hahaha:

    § 39 Abs. 2 StvO
    Verkehrszeichen können auf einem Fahrzeug angebracht sein, sie gelten auch wenn das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszteichen vor.

  • #3

    Klar beim Blindentüv... ( jol ) :D :zettel: :bananna:

    Gruß aus Köln Christian
    Stolz , ne Kölsche zo sin :respekt:
    Im Notfall : 0178/1496727 :ok:
    Als ich Deinen Hals berührte, Deinen Mund zu meinem führte, Deinen Saft in mir spürte.. oh, wie sehn` ich mich nach Dir - Du geliebte Flasche Reissdorfkölsch !!DANKE an Ed Hardy Da erkenn ich bekloppte sofort :thumbup: 3 Liter was sonst :(

  • #4

    Der müsste weiter nach vorne gesetzt werden, damit er nicht übersteht. :lehrer:
    P.S. Hat der ne ABE, Teilegutachten oder nur Materialgutachten? :D

    :DAls Sau gebohren, als Sau aufgewachsen, also fahr ich auch wie ne Sau! :D

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