• #11

    ich bin mir nicht ganz sicher, aber gab es nicht mal eine Regelung in Deutschland für Fahrzeuge die länger als 18 Monate abgemeldet oder ohne TÜV sind, das bei diesen Fahrzeugen eine Vollabnahme erfolgen muss?!?


    Des Weiteren müssen europäische Fahrzeuge der deutschen StVO entsprechen (LWR, keine gelben NS z.B.)


    Sorry, ich bekomme die ganzen Texte nicht mehr richtig hin......

  • #13

    zum thema vollabnahme gebe ich blackbeast99 recht. ein brief verfällt heut zu tage erst ab 7 jahre standzeit.


    zum thema vauxhall: dadurch das dieses fahrzeug aus england kommt muss eine vollabnahme gemacht werden, musste ich gott sei dank nicht machen, weils der vorbesitzer schon gemacht hatte.


    folgende sachen müssen auf jeden fall berücksichtigt werden: mindestens ein scheinwerfer (linker !!! / und es dürfen nur die ellipsoid-scheinwerfer sein) muss auf rechtsfahrgebot umgebaut werden. der andere ( rechts / nur ellipsoid-scheinwerfer ) muss auf null-stellung ( ohne seitenkeil ) gebracht werden. im scheinwerfer ist dafür ein hebel der umgelegt werden muss ( das ganze gilt auch für xenons ).


    der tüv muss normalerweise eine vollabnahme vom fahrzeug machen, das alles i.O. ist. was auch noch sehr wichtig ist, das bei der ausstellung vom neuem Fahrzeugschein alle Reifengrößen drin stehn ( kann sonst später zu probleme führen / hatte ich nämlich schon ) un das rechtslenker drin stehen muss. sonst meint jeder, du hättest irgendetwas umgebaut. erspart auch ein haufen probleme wenn die pozilei dich dann anhällt.


    zum thema pozilei muss ich sagen, das ich oft mit dennen viel spass habe, denn die interressieren sich dann meistens nur noch für den rechtslenker und da ist die kontrolle auf einmal nebensächlich. die haben sogar schon bilder vom auto und vom fahrzeugschein gemacht, damit die es auf der wache zeigen können.


    gruß louis

  • #14

    hi Leute,


    so muss euch sagen, daß ich heute nochmal beim HU Prüfer war, also bei der Firma FSP, wegen mein Rechtslenker, der hat mir nochmals bestätigt, daß keine Vollabnahme notwendig ist weil ich das COC Dokument von Opel habe und die Daten vom Dokument mit den Daten in der HU Prüfung übereinstimmen.


    Außerdem habe ich ja auch noch eine Ünbedenklichkeitsbescheinigung zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges vom Deutschen Zoll. Damit bin ich heute mal wieder zur Zulassungsstelle, siehe da die haben mir das Fahrzeug ohne bedenken zugelassen, obwohl die gestern noch ne Vollabnahme von mir haben wollten.


    Also brauch man nicht immer eine Vollabnahme um ein EU Fahrzeug in Deutschland zu zulassen. Damit hab ich viel Geld gespart!


    Gruß MV6-KABI

  • #16

    is doch schön zu wissen, das es auch mal ohne vollabnahme geklappt hat. es kommt aber auch oft auf die leute von der zulassungstelle an. manche sind einfach nur zu blöd um so etwas zu machen. dann kommen die einfach nur mit den geilsten ausreden. vielleicht war as wieder so ein fall, hauptsache man hat dann keine arbeit damit.


    mal ne andere frage, steht in deinem FZS auch rechtslenker drin??? @ MV6-Kabi


    wann stellste denn mal bilder rein, würde mich echt mal interessieren @ mv6-kabi

  • #17

    hi


    moby83
    ,



    also im Fahrzeugschein steht da nix, auch nicht unten da wo Änderungen eingetragen sind wie Reifengröße usw. dafür ist nur ein Vermerk gemacht worden mit den Hinweis, das alle weiteren Angaben im COC Dokument stehen, d.h. ich muss bei einer Kontrolle nicht nur den Fahrzeugschein(Zulassungsbescheinigung Teil I) sondern auch das COC Dokument vorlegen. Ja welch eine Bürokratie.


    Schön Gruß MV6-KABI

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